raubfischmagazin
Bundesland

Angeln in Bayern

Alles Rechtliche für Raubfischangler in Bayern an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.

13 Arten geregelt
9 mit Schonzeit
10 Reviere

Bayerns Gewässer: von der Alpen-Bachforelle bis zum Donau-Wels

Kein Bundesland deckt eine solche Bandbreite ab wie Bayern. Im Süden stürzen glasklare Alpen- und Voralpenflüsse aus den Bergen - die Obere Isar, die Ammer, die Wertach und die Iller. Hier ist das Fliegenfischen auf Bachforelle und Äsche zu Hause, und in den größten dieser Flüsse steht sogar der seltene Huchen, der Donaulachs. Nach Norden hin öffnet sich die Landschaft zu den großen Seen und den Strömen Donau und Main.

Die Seen sind Bayerns Aushängeschilder: der Chiemsee (das „Bayerische Meer"), der Starnberger See, der türkisblaue Walchensee als tiefster Alpensee Deutschlands, der Ammersee und im Fränkischen Seenland der Große Brombachsee und der Altmühlsee. Sie beherbergen kapitale Hechte, Zander, Barsche und Renken. In den warmen, staugeregelten Abschnitten von Main und Donau breitet sich der Wels stark aus - am Main bei Lichtenfels etwa fördert der Bewirtschafter das Wallerangeln aktiv.

Im fränkischen Norden ziehen der Main und der Main-Donau-Kanal ihre Bahnen: An den Buhnenköpfen des Mains bei Aschaffenburg und an den Brückenpfeilern der Donau bei Ingolstadt jagt der Rapfen an der Oberfläche, während der Main-Donau-Kanal ein ruhiges Aal-Revier ist. Die frei fließende Donau bei Deggendorf zählt den Waller zu den häufigen Fängen - mit strengem Laichschutz von Februar bis Mai, in dem Raubfischköder ganz ruhen.

Rechtlich gilt in Bayern eine Besonderheit: Neben der bayerischen Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz setzen die Bezirksfischereiverbände und Bewirtschafter oft strengere Schonmaße und Sonderregeln. Für den Aal hängt die Schonzeit vom Flusssystem ab - im Rhein-/Main-Gebiet gilt die EU-Aalschonzeit, im Donau-Gebiet nicht. Der Huchen ist streng geschützt. Viele Alpen- und Voralpenstrecken sind reine Fliegenstrecken mit stark limitierten Erlaubnisscheinen; an Trinkwasser- und Pumpspeicher-Seen kommen Boots- und Nachtangelverbote hinzu.

Wer in Bayern angelt, prüft deshalb immer zwei Ebenen: den landesrechtlichen Rahmen mit den Schonzeiten und Mindestmaßen Art für Art und die gewässerspezifischen Regeln des jeweiligen Bewirtschafters, die häufig strenger ausfallen. Ein bayerischer Fischereischein und der passende Erlaubnisschein sind Pflicht. Diese Seite bündelt beides, damit vor dem ersten Wurf klar ist, was erlaubt ist.