Angeln in Saarland
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Saarland an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln im Saarland: die Saar und ihre Nebengewässer
Im kleinsten Flächenland dreht sich fast alles um die Saar. Der staugeregelte Strom ist ein vielseitiges Revier mit Wels, Aal, Barsch und Rapfen; über seine Schleusen ist er an Mosel und Rhein angebunden, worüber Aal und Wels einwandern. Ihr wichtigster Nebenfluss, die Blies, ist Aalgewässer und Barbenfluss zugleich, im Nordsaarland fließt die Prims als Forellenbach. Dazu kommen Stauseen und alte Bergbau-Weiher.
Fischereirechtlich gilt: Für den Wels gibt es im Saarland kein gesetzliches Mindestmaß, weshalb die Bewirtschafter-Regeln entscheidend sind. In Saarbrücken stellt der Verein laichreife Blankaale ganzjährig unter Schutz - ein aktiver Beitrag zum Erhalt des gefährdeten Aals. Der Hecht und der Zander unterliegen den landesüblichen Schonzeiten.
Trotz seiner geringen Fläche ist das Saarland dicht mit Angelvereinen besetzt, die die Saar-Abschnitte, die Weiher und die Stauseen bewirtschaften. Der Erlaubnisschein des jeweiligen Vereins und ein gültiger Fischereischein gehören vor jeden Angeltag.
Praktisch ist das Saarland trotz kleiner Fläche ein lohnendes Ziel: Die Saar mit ihren Schleusen und Buhnen, die Blies als ruhiger Nebenfluss und die Bergbau-Weiher liegen dicht beieinander, sodass sich Reviere und Zielfische an einem Tag wechseln lassen.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - von der Saar bis zum Bergbau-Weiher.