raubfischmagazin
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Angeln in Nordrhein-Westfalen

Alles Rechtliche für Raubfischangler in Nordrhein-Westfalen an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.

12 Arten geregelt
5 mit Schonzeit
11 Reviere

Angeln in Nordrhein-Westfalen: Rheinstrom, Kanäle und Sauerland

Nordrhein-Westfalen ist Deutschlands bevölkerungsreichstes Land - und erstaunlich fischreich. Der Rhein zieht als großer Strom durch Köln, Düsseldorf und den Niederrhein; an seinen Buhnenfeldern und Hafeneinfahrten stehen Aal, Barsch und Zander. Das Ruhrgebiet ist von einem dichten Netz aus Schifffahrtskanälen durchzogen, die zu starken Wels-Gewässern geworden sind. Im Sauerland stauen sich große Talsperren, im Bergland fließen klare Forellenbäche.

Fischereirechtlich lohnt der Blick auf den Aal: Am Rheinhauptstrom gilt die EU-bedingte Schonzeit vom 1. Oktober bis 1. März zum Schutz der abwandernden Blankaale, an den bewirtschafteten Kanälen dagegen nicht - dort besetzt der Verband ausdrücklich mit Jungaalen. Für den Barsch setzt der Verband an vielen Kanälen ein Höchstmaß.

Bewirtschaftet wird der Rhein über die Rheinfischereigenossenschaft im Lande NRW, die Kanäle und viele Vereinsgewässer über den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe sowie den Rheinischen Fischereiverband. Eine Kombikarte deckt oft weite Kanalstrecken ab.

Praktisch ist das Ruhrgebiet ein dicht erschlossenes Kanalrevier - viele Strecken von Rhein-Herne-, Wesel-Datteln- und Dortmund-Ems-Kanal liegen fußläufig zu Bahnhöfen. Am Rhein selbst sind die Buhnenfelder und Hafeneinfahrten die verlässlichsten Standplätze für Zander und Rapfen.

Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Rheinstrom bis zur Sauerland-Talsperre.