Angeln in Mecklenburg-Vorpommern
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Mecklenburg-Vorpommern an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Mecklenburg-Vorpommern: Seenplatte, Bodden und Ostsee
Kein Land ist so wasserreich wie Mecklenburg-Vorpommern. Im Binnenland liegt die Mecklenburgische Seenplatte mit der Müritz als größtem Binnensee Deutschlands, dazu Plauer See, Kummerower See und viele weitere Hecht- und Zander-Seen. An der Küste ziehen sich die brackigen Bodden - der Greifswalder Bodden etwa ist ein weltbekanntes Großhecht-Revier.
Genau diese Küste bringt eine rechtliche Besonderheit: Für die Bodden und die Ostsee gilt die Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KüFVO), nicht das Binnenrecht. Dort ist der Hecht vom 1. März bis 30. April geschont, und für den Zander gelten je Fischereibezirk eigene Sondermaße. Im Binnenland dagegen greift die Landesverordnung, und viele Seen sind Berufsfischereigewässer, die man nur mit der LAV-Jahresangelerlaubnis oder Karten der Seenfischereien befischt.
Der Wels ist in der Seenplatte kein Selbstläufer - der Müritzfischer nennt nur wenige sichere Wels-Gewässer. An der Küste kommt mit der Meerforelle ein eigener Zielfisch dazu, für den man den Küstenangelschein braucht.
Wer die Bodden befischt, sollte den Wind einplanen: Die flachen Brackwasserzonen erwärmen sich früh, im Frühjahr ziehen die Großhechte zum Laichen in die Röhrichte - weshalb gerade dann die Schonzeit greift. Für die Meerforelle an der Ostseeküste ist dagegen die kalte Jahreszeit die beste Zeit.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - wobei an der Küste immer die KüFVO und vor Ort die Karten der Bewirtschafter gelten.