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Angeln in Sachsen-Anhalt

Alles Rechtliche für Raubfischangler in Sachsen-Anhalt an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.

12 Arten geregelt
6 mit Schonzeit
8 Reviere

Angeln in Sachsen-Anhalt: zwischen Elbe, Saale und Harz

Sachsen-Anhalt wird von zwei großen Flüssen und einer jungen Seenlandschaft geprägt. Die Elbe und die Saale sind Aal- und Wels-Ströme mit Buhnenfeldern und tiefen Schleusenkolken. Im Mitteldeutschen Revier sind aus dem Braunkohletagebau große Zander-Seen wie der Geiseltalsee und der Große Goitzschesee entstanden, dazu mit dem Süßen See sogar ein natürlicher Salzsee. Im Harz fließen klare Forellengewässer wie die Bode und die Selke.

Rechtlich gelten die Werte der Landesverordnung: Für den Aal ein Mindestmaß von 50 cm, für den Wels 70 cm mit einer langen Schonzeit vom 15. Februar bis 30. Juni, für die Bachforelle Schonmaß 25 cm. An den Tagebauseen ist der Aalbestand besatzabhängig, weil der natürliche Aufstieg fehlt.

Bewirtschafter ist überwiegend der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt mit seinen Regionalvereinen. An den Bergbaufolgeseen können als Bergbaufolge noch Ufer- und Wasserflächen gesperrt sein.

Praktisch bringt die Kombination aus Strömen, Tagebauseen und Harzbächen viel Abwechslung auf kurzer Distanz: am Morgen der Wels-Ansitz an der Saale, am Nachmittag Barsch an der Kante des Geiseltalsees - und im Harz die Bachforelle im klaren Oberlauf.

Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Elbe-Wels bis zum Harz-Forellenbach.