Angeln in Schleswig-Holstein
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Schleswig-Holstein an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Schleswig-Holstein: zwischen den Meeren
Das Land zwischen Nord- und Ostsee ist seen- und küstenreich. In der Holsteinischen Schweiz reihen sich klare Seen wie der Große Plöner See und der Dieksee aneinander - Reviere für Hecht, Barsch und Zander. Die großen Kanäle wie der Elbe-Lübeck-Kanal und der brackige Nord-Ostsee-Kanal sind starke Wels- und Aal-Gewässer, und an der Ostseeküste watet man auf Meerforelle.
Rechtlich sind zwei Ebenen wichtig: das Binnenrecht mit den Schonzeiten und Mindestmaßen der Raubfischarten - und die Küste, für die man den Küstenangelschein braucht und wo die Meerforelle eine eigene Schonzeit hat. Praktisch für Urlauber ist der schleswig-holsteinische Urlauberfischereischein, mit dem auch Gäste ohne regulären Schein angeln dürfen.
Bewirtschaftet werden die Gewässer über den Landesangelverband Schleswig-Holstein, Berufsfischer (die Fischereirechte an vielen Seen halten) und örtliche Vereine. An den Seen gelten teils Sonderregeln wie Schlepp- oder Nachtangelverbote, an der Küste die freie Küstenfischerei.
Praktisch lohnt der Wechsel der Reviere mit der Jahreszeit: Im Frühjahr und Herbst watet man an der Ostseeküste auf Meerforelle, im Sommer stehen die Hechte in den Krautfeldern der Holsteinischen Seen, und die Kanäle liefern ganzjährig Aal und Wels.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Seen-Hecht bis zur Küsten-Meerforelle.