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Angeln in Baden-Württemberg

Alles Rechtliche für Raubfischangler in Baden-Württemberg an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.

13 Arten geregelt
10 mit Schonzeit
8 Reviere

Angeln in Baden-Württemberg: vom Bodensee zum Schwarzwaldbach

Baden-Württemberg reicht vom größten stehenden Gewässer Deutschlands bis zu klaren Gebirgsbächen. Im Süden liegt der Bodensee-Obersee mit Renke, Hecht und Barsch; am westlichen Rand zieht der Wels klimabedingt in den Oberrhein und seine Baggerseen. Der Zander und der Aal prägen den staugeregelten Neckar, und im Schwarzwald bestimmt die Bachforelle die Fließgewässer.

Fischereirechtlich ist entscheidend, dass Neckar und Rhein zum selben System gehören: Für den Aal gilt landesweit die Rhein-Regel mit einem Mindestmaß von 50 cm und einer Schonzeit vom 15. September bis 1. März - anders als im Donau-Gebiet. Der Bodensee hat mit dem Bodensee-Patent eine eigene, länderübergreifende Regelung. Viele Schwarzwaldstrecken sind reine Fliegenstrecken mit strengen Schonmaßen; der seltene Huchen ist geschützt.

Bewirtschaftet wird über den Landesfischereiverband Baden-Württemberg, Pachtgemeinschaften am Rhein und zahlreiche Vereine, die für Forelle und Äsche oft eigene Kürmaße und Saisonfenster setzen. Neben den gesetzlichen Werten sind deshalb fast immer die Bewirtschafter-Regeln maßgeblich.

Praktisch heißt das: Am Oberrhein und seinen Baggerseen ist der Sommer die Wels-Zeit, während sich im Winter die Zander unterhalb der Neckar-Staustufen sammeln. Wer im Schwarzwald auf Forelle geht, trifft dort vielfach auf reine Fliegen- oder Schonhaken-Strecken, an denen Widerhaken und Naturköder untersagt sind.

Diese Seite führt beides zusammen: die Schonzeiten und Mindestmaße Art für Art nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Bestimmungen. Ein baden-württembergischer Fischereischein und der passende Erlaubnisschein sind Pflicht.