Angeln in Rheinland-Pfalz
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Rheinland-Pfalz an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Rheinland-Pfalz: das Land der großen Flüsse
Rheinland-Pfalz ist Fluss-Land. Der Rhein gilt zwischen Worms und Karlsruhe als eine der besten Wels-Regionen Deutschlands, seine Altrheinarme bei Speyer bringen Waller bis rund 100 Pfund. Die Mosel, die Nahe, die Lahn und die Saar ergänzen das Bild - alles Ströme, in denen Aal, Zander, Barsch und Rapfen zusammenkommen. Im Pfälzerwald und in der Eifel fließen klare Forellenbäche.
Fischereirechtlich ist das Land aufgeteilt: Die Rhein-Karten für Pfalz und Rheinhessen vergibt die SGD Süd, die Mosel-Karten seit 2025 online die SGD Nord, den Mittelrhein bei Koblenz pachtet der LFV Rheinland-Pfalz. Auf vielen Fließgewässern gilt ein Frühjahrs-Kunstköderverbot vom 15. April bis 31. Mai - an Rhein, Mosel und Lahn bestehen abweichende Regelungen. Eine Besonderheit ist die Entnahmepflicht für den Wels an der Mosel.
Weil die Zuständigkeiten und Sonderregeln so vielfältig sind, lohnt vor jedem Angeltag der Blick auf das konkrete Gewässer und den passenden Erlaubnisschein.
Praktisch ist der Oberrhein zwischen Worms und der Landesgrenze ein Ziel für Wels-Spezialisten, während die Mosel-Staustufen und die Nahe vielseitige Strecken für Zander, Barsch und Rapfen bieten. In Eifel und Pfälzerwald warten dagegen kleine, klare Forellenbäche.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Oberrhein-Wels bis zum Pfälzerwald-Forellenbach.