Angeln in Sachsen
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Sachsen an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Sachsen: Elbe, Tagebauseen und Erzgebirge
Sachsen verbindet den großen Strom mit jungen Seen und alten Gebirgsbächen. Die Elbe ist bei Dresden und Riesa ein Aal-Strom mit Buhnenfeldern. Rund um Leipzig ist aus dem Braunkohletagebau das Neuseenland entstanden - tiefe, klare Seen wie der Cospudener, Markkleeberger und Zwenkauer See mit Barsch, Hecht und Aal. Im Erzgebirge fließen klare Salmonidenflüsse wie die Freiberger Mulde und die Zschopau.
Rechtlich richtet sich vieles nach der Sächsischen Fischereiverordnung. Beim Aal ist die Herkunft entscheidend: In den abflusslosen Tagebauseen fehlt der natürliche Aufstieg, der Bestand lebt vollständig vom Besatz - und Fangeinschränkungen sind per Allgemeinverfügung möglich. Für die Bachforelle gelten im Erzgebirge Schonmaß 28 cm und eine Schonzeit vom 1. Oktober bis 30. April.
Bewirtschaftet wird über den Landesverband Sächsischer Angler und seine Regionalverbände (etwa Südsachsen Mulde/Elster und Elbflorenz Dresden). An den Bergbaufolgeseen können noch Sperrzonen bestehen, an den Trinkwassertalsperren gelten strenge Auflagen bis hin zur Belehrungspflicht.
Praktisch verlangen die Tagebauseen ein anderes Angeln als die Flüsse: tiefes, klares Wasser, in dem Barsch und Hecht oft an Kanten und versunkenen Strukturen stehen. An der Elbe dagegen sind die Buhnenfelder die klassischen Aal- und Zanderplätze, gerade in der Dämmerung.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Tagebausee bis zum Erzgebirgsbach.