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Angeln in Bremen

Alles Rechtliche für Raubfischangler in Bremen an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.

12 Arten geregelt
5 mit Schonzeit
3 Reviere

Angeln in Bremen: Weser und die Baggerseen der Stadt

Der Stadtstaat an der Weser bietet auf kleinem Raum viel Abwechslung. Die Weser ist im Stadtgebiet ein Wels-Revier, während die Bremische Weser mit ihren Hafenbecken den Rapfen führt. Die Wümme ist ein junges Welsrevier, und rund um die Stadt liegen zahlreiche Baggerseen wie der tiefe Unisee und der flache Werdersee - gute Barsch- und Aal-Gewässer.

Fischereirechtlich prägend ist der Aal - und ein bremischer Sonderfall: In der tidebeeinflussten Unterweser gilt ein Fangverbot, doch die grundwassergespeisten Baggerseen und die Gräben oberhalb der Siele sind davon nicht betroffen. Dort greift die Regel des Sportfischer-Vereins Bremen mit einem Entnahmefenster von 45 bis 75 cm.

Bewirtschafter ist überwiegend der Sportfischer-Verein Bremen, dessen Gewässerordnung strengere Werte setzt als das Landesrecht - etwa Entnahmefenster für Aal und Barsch, Boots- und Anfütterverbote sowie Badestrand-Sperrzeiten im Sommer.

Praktisch spielt sich das Angeln in Bremen zwischen dem Stromangeln an der Weser und dem ruhigen Ansitz an den Baggerseen ab. Der tiefe Unisee ist ein Sommer- wie Winterrevier auf Barsch, der flache Werdersee erwärmt sich früh und bringt zeitig Hecht und Aal.

Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Weser-Wels bis zum Stadt-Baggersee.