Angeln in Hessen
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Hessen an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Hessen: Rhein-Main, Talsperren und Rhön
Hessen verbindet den warmen Ballungsraum mit den kühlen Mittelgebirgen. Im Rhein-Main-Gebiet sind der Rhein und der Main Aal- und Zander-Ströme, in denen sich zunehmend der Wels breitmacht - die tiefen Rhein-Main-Baggerseen sind klassische Waller-Reviere. In Nordhessen stauen sich große Talsperren wie der Edersee, in der Rhön fließen klare Forellenbäche.
Fischereirechtlich ist für den Aal das Entnahmefenster von 50 bis 70 cm typisch, dazu die Schonzeit vom 15. September bis 1. März in den ans Rheinsystem angebundenen Gewässern. Für die Bachforelle gilt vielerorts ein Entnahmefenster von 25 bis 60 cm, das kleine wie große Fische schützt. Viele Flussreviere sind auf Zunft- und Vereinsstrecken aufgeteilt.
Bewirtschaftet wird über den Verband Hessischer Fischer, Fischereigenossenschaften, Zünfte und Vereine, dazu private Betreiber an den Put-and-Take-Anlagen des Berglands. Neben dem Landesrecht sind fast immer die Bestimmungen des jeweiligen Bewirtschafters maßgeblich.
Praktisch reicht das Spektrum vom Stromangeln an Rhein und Main über die tiefen Rhein-Main-Baggerseen bis zum Talsperren- und Bachangeln im Bergland. Der Edersee ist im Sommer bei Niedrigwasser ein besonderes Revier, wenn alte Strukturen freiliegen und den Fisch konzentrieren.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Rhein-Main-Wels bis zum Rhön-Forellenbach.