Angeln in Niedersachsen
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Niedersachsen an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Niedersachsen: Weser, Ems und die Küstenkanäle
Vom Harz bis zur Nordsee spannt Niedersachsen einen weiten Bogen. Die großen Ströme Weser und Ems sind starke Wels- und Zander-Flüsse - aus der Mittelweser ist ein Waller von 2,38 m dokumentiert. Dazu kommen weite Flachseen wie das Steinhuder Meer und der Dümmer, das ostfriesische Große Meer mit seinen Tiefs und im Harz klare Forellenbäche wie die Oker.
Fischereirechtlich ist der Aal das spannende Kapitel. In den Küstenlandkreisen gilt ein Landeswert von 28 cm, im Binnenland 35 cm - viele Bewirtschafter setzen jedoch strenger 45 cm an. Und die Tidegrenzen entscheiden mit: In der tidebeeinflussten Unterweser und der Tide-Ems (unterhalb Papenburg) gilt seit 2026 ein ganzjähriges EU-Aalfangverbot, oberhalb dagegen nicht.
Bewirtschafter ist überwiegend der Anglerverband Niedersachsen, an der Küste der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland, dazu zahlreiche Pachtgemeinschaften an Weser und Aller. Für den Barsch gilt an den AVN-Seen häufig ein Höchstmaß, das die großen Fische schützt.
Praktisch reicht das Angebot vom Brandungsangeln an der Nordseeküste über die weiten Marschgräben Ostfrieslands bis zum stillen Forellenbach im Harz. Gerade die Marschgräben und Tiefs sind unterschätzte Aal- und Hechtreviere abseits der bekannten Ströme.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Küsten-Aal bis zum Harz-Forellenbach.