Angeln in Brandenburg
Alles Rechtliche für Raubfischangler in Brandenburg an einer Stelle: die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße nach Landesrecht und die bekanntesten Reviere mit ihren gewässerspezifischen Regeln - quellenbelegt und mit Stand.
Angeln in Brandenburg: das Land der Seen und der Oder
Kein Bundesland ist so seenreich wie Brandenburg. Die großen Havel- und Klarwasserseen wie der Scharmützelsee und der Werbellinsee sind Reviere für kapitale Hechte und Zander. Im Osten ist die Oder einer der stärksten Wels-Ströme Deutschlands, im Süden liefert das verzweigte Spree-System des Spreewalds ein warmes Wels-Wachstumswasser. Dazu kommen naturnahe Forellenbäche wie die Stepenitz.
Fischereirechtlich zentral ist die Gewässerordnung des Landesanglerverbands Brandenburg: maximal drei Raubfische pro Tag, davon nur zwei derselben Art. Für den Aal gilt ein Mindestmaß von 50 cm und ein Tageslimit von drei Fischen; der Verband stützt den Bestand mit einem Aalbesatz-Pilotprojekt im Havel- und Spree-Einzugsgebiet. An der Grenzoder und im Spreewald kommen eigene Karten und Sperrzonen hinzu.
Bewirtschaftet wird das meiste über den LAVB und seine Verbandsgewässer, an einzelnen Seen und Fließgewässern über örtliche Fischereien. Praktisch ist der weite Geltungsbereich vieler Karten, der ganze Seenketten öffnet.
Praktisch öffnet Brandenburg dem Angler ganze Seenketten: Über Havel und Spree sind viele Reviere per Boot verbunden, und die weiten Verbandsgewässer lassen sich mit einer Karte großflächig befischen. Der Spreewald bietet dabei ein besonders warmes, wüchsiges Wels-Wasser.
Diese Seite bündelt den landesrechtlichen Rahmen und die bekanntesten Reviere - vom Seenland-Hecht bis zum Oder-Wels.