Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
Der Nord-Ostsee-Kanal ist ein Angelrevier der besonderen Art: 98 Kilometer Brackwasser zwischen Nord- und Ostsee, bekannt für kapitale Brackwasserbarsche über 35 cm und gute Zander- und Aalfänge. Und - anders als das Meer - vom EU-Aalfangverbot ausgenommen. Was hier beißt und was der Kanalschein regelt.
- Typ
- Kanal (Bundeswasserstraße, brackig)
- Lage
- Brunsbüttel bis Kiel-Holtenau
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Raubfischarten
- 2
Der Nord-Ostsee-Kanal (NOK) ist eine rund 98 km lange Brackwasserstraße von Brunsbüttel bis Kiel-Holtenau, auf der der Landesanglerverband Schleswig-Holstein (LAV-SH) das Fischereirecht hält. Als Mischgewässer beherbergt er Süß-, Brack- und zeitweise Salzwasserarten. Wichtig: Der NOK zählt als Binnengewässer und ist laut LAV-SH ausdrücklich vom EU-Aalfangverbot (das Meeres- und Brackgewässer betrifft) ausgenommen - das Aalangeln bleibt hier erlaubt. Der Kanal ist bekannt für gute Aal- und Zanderfänge (Aalbesatz) und für große Brackwasserbarsche, häufig über 35 cm; die durchgehend steingesetzten Unterwasserböschungen, die Spundwände unter Brücken und die Weichen (Ausbuchtungen) sind klassische Barsch-Struktur. Zum Schutz der Zanderlaichzeit ist westlich der Fähre Sehestedt während der Zanderschonzeit (1. März bis 31. Mai) das Angeln mit Kunstködern verboten. Zugang nur über den Kanalschein.
Die Brackwasserstraße zwischen zwei Meeren
Der Nord-Ostsee-Kanal verbindet auf rund 98 Kilometern die Nordsee bei Brunsbüttel mit der Ostsee bei Kiel-Holtenau - und ist damit ein Angelrevier ganz eigener Art. Sein Brackwasser mischt Süß-, Brack- und zeitweise Salzwasserarten, und die durchgehend steingesetzten Unterwasserböschungen, die Spundwände unter den Brücken und die Weichen bieten den Fischen viel Struktur. Für den Angler ist der NOK eine der spannendsten Wasserstraßen Deutschlands.
Welche Raubfische der Kanal führt
- Der Barsch wird im nährstoffreichen Brackwasser kapital - Fische über 35 cm sind häufig.
- Der Zander steht an den Steinböschungen und in den Weichen.
- Der Aal ist hier weiter beangelbar, da der NOK als Binnengewässer zählt.
Angeln am NOK
Das Fischereirecht hält der LAV Schleswig-Holstein; Zugang gibt es nur über den Kanalschein. Für den Barsch sucht man die Steinböschungen, Brücken-Spundwände und Weichen ab. Wichtig: Westlich der Fähre Sehestedt sind während der Zanderschonzeit Kunstköder verboten - das Spinnfischen auf Barsch fällt dort in dieser Zeit aus. Zusätzlich gelten Angelverbote an Häfen und Fährzufahrten.
Die Regeln vor dem Angeln prüfen
Am NOK sind die Zander-Kunstködersperre und die Angelverbotszonen zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; der Landesrahmen findet sich in den Schonzeiten in Schleswig-Holstein. Verbindlich ist immer der Kanalschein.
Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
| Fischart | Schonzeit | Mindestmaß | Fanglimit |
|---|---|---|---|
| Aal Schonzeit Schleswig-Holstein → | keine (Binnen-Landeswert) | 50 cm | siehe Erlaubnisschein (Kanalschein) |
| Flussbarsch Schonzeit Schleswig-Holstein → | keine für Barsch (Landeswert); Zander 1. März bis 31. Mai geschont | kein gesetzliches für Barsch (Landeswert) | kein Barsch-Limit; Zander max. 3/Tag (Bewirtschafter-Regel) |
Besonderheiten am Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
- Aal: Der LAV-SH hält das Fischereirecht auf rund 98 km Wasserstraße. Brackwasser mit Süß-, Brack- und zeitweise Salzwasserarten. Wichtig: Der NOK zählt als Binnengewässer und ist laut LAV-SH ausdrücklich vom EU-Aalfangverbot (Meeres-/Brackgewässer) ausgenommen - das Aalangeln bleibt hier erlaubt. Bekannt für gute Aal- und Zanderfänge; Aalbesatz. Zugang nur über Kanalschein.
- Flussbarsch: 98 km lange Brackwasserstraße mit durchgehend steingesetzten Unterwasserböschungen, Spundwänden unter Brücken und den Weichen (Ausbuchtungen) - klassische Barsch-Struktur. Bekannt für große Brackwasserbarsche, häufig über 35 cm. Zum Schutz der Zanderlaichzeit ist westlich der Fähre Sehestedt (km 1,65 bis 75,3) das Angeln mit Kunstködern während der Zanderschonzeit verboten (Ausnahme Heringspaternoster) - das betrifft auch das Barsch-Spinnfischen in diesem Zeitraum. Angelverbote an Häfen, Fährzufahrten und Bauzonen.
Die Regeln am Nord-Ostsee-Kanal (NOK) setzt Landesanglerverband Schleswig-Holstein e.V. (LAV-SH). Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.
Häufige Fragen zum Nord-Ostsee-Kanal (NOK)
Darf man am Nord-Ostsee-Kanal auf Aal angeln?
Ja. Obwohl der NOK Brackwasser führt, zählt er als Binnengewässer und ist laut LAV-SH ausdrücklich vom EU-Aalfangverbot ausgenommen, das die Meeres- und Brackgewässer betrifft. Das Aalangeln bleibt hier also erlaubt - der Kanal ist sogar für gute Aalfänge bekannt und wird mit Aal besetzt. Es gilt der Binnen-Landeswert (Mindestmaß 50 cm). Zugang gibt es nur über den Kanalschein.
Warum sind die Barsche am NOK so groß?
Das nährstoffreiche Brackwasser und das reiche Nahrungsangebot lassen die Barsche kapital werden - Fische über 35 cm sind häufig. Sie stehen an den durchgehend steingesetzten Unterwasserböschungen, an den Spundwänden unter den Brücken und in den Weichen, den Ausbuchtungen des Kanals. Das sind klassische Barsch-Strukturen, an denen sich Futterfisch sammelt.
Welche Regeln gelten am NOK für Zander?
Der Zander ist vom 1. März bis 31. Mai geschont, das Tageslimit liegt bei 3 Zandern. Zum Schutz der Zanderlaichzeit ist zudem westlich der Fähre Sehestedt (etwa km 1,65 bis 75,3) während der Zanderschonzeit das Angeln mit Kunstködern verboten - das betrifft auch das Barsch-Spinnfischen in diesem Bereich und Zeitraum. Zusätzlich gelten Angelverbote an Häfen, Fährzufahrten und Bauzonen.