Gewässer in Rheinland-Pfalz
3 bekannte Raubfisch-Reviere in Rheinland-Pfalz - jedes mit den gewässerspezifischen Schonzeiten, Mindestmaßen und Fanglimits des Bewirtschafters, die oft strenger sind als das Landesrecht.
Reviere in Rheinland-Pfalz: Strom, Altrhein und Pfälzer Bach
Rheinland-Pfalz ist ein Land der großen Flüsse. Der Oberrhein zwischen Worms und Speyer gilt als eine der besten Wels-Regionen Deutschlands, mit Buhnenfeldern voller Barsch, Rapfen und kapitaler Waller. In den angebundenen Altrheinarmen bei Speyer - dem Berghäuser und dem Angelhofer/Reffenthaler Altrhein - sind Welse über zwei Meter und bis rund 100 Pfund belegt. Weiter nördlich prägt der Rhein bei Koblenz am Deutschen Eck ein klassisches Barsch-Buhnenrevier.
Die Mosel von Koblenz bis Trier ist ein staugeregelter Wels-Fluss mit einer Besonderheit: Für den Waller gilt eine Entnahmepflicht. Auch die Seitenflüsse liefern - die Nahe bei Bingen als Wels-Sammelbecken an der Rheinmündung, die Lahn bei Lahnstein mit Wallern bis zwei Metern und der rheinland-pfälzische Saarabschnitt mit seinen vier Fischschonbezirken.
Ganz anders der Pfälzerwald und die Eifel: Hier fließen klare Mittelgebirgsbäche wie die Wieslauter - Schauplatz einer Lachs-Wiederansiedlung - und die Kyll, in denen die Bachforelle die bestimmende Art ist. Dazu kommen Baggerseen im Oberrheingraben wie der Gänskopf mit gutem Barschbestand.
Am Rhein selbst ist die Nacht die Zeit des Aals: An den Buhnenfeldern und Hafeneinfahrten ziehen die Blankaale durch, geschützt durch die EU-Aalschonzeit vom 1. Oktober bis 1. März. Tagsüber gehört der Strom dem Zander und dem Barsch an den Buhnenkanten. So bündelt schon der Hauptstrom fast das gesamte Raubfischspektrum - vom Aal über Zander und Rapfen bis zum expandierenden Wels.
Bei der Bewirtschaftung ist Rheinland-Pfalz aufgeteilt: Die Fischereierlaubnisscheine für den Rhein in der Pfalz und in Rheinhessen vergibt die SGD Süd (der LFV Pfalz ist dort ausdrücklich nicht Pächter), die Mosel-Karten laufen seit 2025 online über die SGD Nord, und den Mittelrhein bei Koblenz pachtet der LFV Rheinland-Pfalz. Auf vielen rheinland-pfälzischen Fließgewässern gilt zudem ein Frühjahrs-Kunstköderverbot vom 15. April bis 31. Mai; an Rhein, Mosel und Lahn bestehen abweichende Regelungen. Jedes der unten gelisteten Reviere trägt eigene, oft strengere Regeln als das Landesrecht - vor dem Angeln lohnt der Blick auf die jeweilige Gewässerseite und den passenden Erlaubnisschein.