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Flachsee (Ostfriesland) · Landkreis Aurich (Küstenlandkreis, Landeswert 28 cm)

Großes Meer

Das Große Meer ist ein flaches ostfriesisches Binnenmeer mit Tiefs - und ein Lehrbeispiel dafür, wie Bewirtschafter strenger regeln als das Land: Der BVO setzt für den Aal 45 cm statt der 28 cm des Küstenlandkreises. Was den See ausmacht und welche Regeln gelten.

Von der Redaktion Stand: Juli 2026
Typ
Flachsee (Ostfriesland)
Lage
Landkreis Aurich (Küstenlandkreis, Landeswert 28 cm)
Bundesland
Niedersachsen
Raubfischarten
1
Das Wichtigste in Kürze

Das Große Meer im Landkreis Aurich (Ostfriesland) ist ein flaches ostfriesisches Binnenmeer mit Tiefs (den charakteristischen Kanälen und Rinnen). Es ist ein Lehrbeispiel für die 28/45-Differenz beim Aal: Aurich ist ein Küstenlandkreis, in dem der niedersächsische Landeswert für den Aal bei 28 cm liegt - der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland setzt jedoch strenger 45 cm (Gewässerordnung § 5.1). Ein gesondertes Aal-Tageslimit gibt es nicht. Als Binnengewässer ist das Große Meer nicht vom EU-Küstenfangverbot betroffen, sodass der Aalfang hier erlaubt ist. Man befischt den Aal im nächtlichen Ansitz an den Tiefs und Kanten des flachen Binnenmeers.

flaches Binnenmeer mit Tiefs
Ostfriesland Landkreis Aurich
Aal 45 cm statt 28 cm
BVO strenger als Landeswert Küstenlandkreis-Besonderheit
kein Küsten-Fangverbot
Binnengewässer kein Aal-Tageslimit

Ein ostfriesisches Binnenmeer

Das Große Meer im Landkreis Aurich ist ein typisch ostfriesisches Gewässer: ein flaches Binnenmeer, durchzogen von Tiefs - den charakteristischen Kanälen und Rinnen, die in dem sonst seichten Wasser die tieferen Zonen bilden. Für den Aalangler sind genau diese Tiefs die Schlüsselstellen. Fischereilich ist das Große Meer zudem ein Lehrbeispiel: Es zeigt, wie ein Bewirtschafter mit 45 cm strenger regelt als der Küstenlandkreis mit seinem 28-cm-Landeswert.

Welche Raubfische der See führt

  • Der Aal ist der Charakterfisch - an den Tiefs (Mindestmaß 45 cm, BVO-Regel).
  • Dazu kommen Hecht und Barsch in den flachen Zonen.
  • Der Zander gehört zum Bestand des Binnenmeers.

Angeln am Großen Meer

Bewirtschafter ist der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland. Den Aal befischt man im nächtlichen Ansitz mit Tauwurm an den Tiefs und Kanten. Es gilt das strengere BVO-Mindestmaß von 45 cm (statt 28 cm Landeswert); ein gesondertes Aal-Tageslimit gibt es nicht. Als Binnengewässer ist der See nicht vom EU-Küstenfangverbot betroffen.

Die Regeln vor dem Angeln prüfen

Am Großen Meer sind das BVO-Aalmaß (45 cm) und die Tiefs als Standplätze zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; den Landesrahmen geben die Schonzeiten in Niedersachsen. Verbindlich ist immer die Gewässerordnung des BVO.

Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Großes Meer

Fischart Schonzeit Mindestmaß Fanglimit
Aal Schonzeit Niedersachsen → keine (Landeswert) 45 cm (Bewirtschafter-Regel, über Landeswert 28 cm) kein eigenes Aal-Tageslimit - siehe Erlaubnisschein

Besonderheiten am Großes Meer

  • Aal: Flaches ostfriesisches Binnenmeer mit Tiefs. Lehrbeispiel für die 28/45-Differenz: Aurich ist Küstenlandkreis (Landeswert 28 cm), der BVO setzt aber 45 cm (Gewässerordnung § 5.1). Kein gesondertes Aal-Tageslimit. Binnengewässer, nicht vom EU-Küstenfangverbot betroffen.
Bewirtschafter

Die Regeln am Großes Meer setzt Bezirksfischereiverband für Ostfriesland e.V. (BVO). Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.

Häufige Fragen zum Großes Meer

Warum gilt am Großen Meer ein Aal-Mindestmaß von 45 cm?

Weil der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland in seiner Gewässerordnung (§ 5.1) strenger regelt als das Land: Er setzt für den Aal 45 cm, obwohl im Küstenlandkreis Aurich der niedersächsische Landeswert nur 28 cm beträgt. Das Große Meer ist damit ein Lehrbeispiel für diese 28/45-Differenz. Die strengere Vereinsregel schützt den Aal. Ein gesondertes Aal-Tageslimit gibt es nicht; als Binnengewässer ist das Meer nicht vom EU-Küstenfangverbot betroffen.

Ist das Große Meer vom EU-Aalfangverbot betroffen?

Nein - das Große Meer ist ein Binnengewässer und damit nicht vom EU-Küstenfangverbot für den Aal betroffen. Der Aalfang ist hier also erlaubt. Es gilt aber das strengere Aal-Mindestmaß von 45 cm, das der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland setzt (statt der 28 cm des Küstenlandkreises Aurich). Ein gesondertes Aal-Tageslimit gibt es nicht. Man befischt den Aal im nächtlichen Ansitz an den Tiefs des flachen Binnenmeers.

Was sind die 'Tiefs' am Großen Meer?

Die Tiefs sind die charakteristischen Kanäle und Rinnen des ostfriesischen Binnenmeers - tiefere Bereiche in dem sonst sehr flachen Gewässer. Sie sind die Schlüsselstellen für den Aalangler, denn dort findet der Aal tieferes Wasser, Nahrung und Standplätze. Man befischt sie im nächtlichen Ansitz am Grund. Bewirtschafter ist der Bezirksfischereiverband für Ostfriesland; für den Aal gilt sein Mindestmaß von 45 cm.