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Talsperre (Trinkwasser) · Landkreis Harz, zwischen Blankenburg, Thale und Elbingerode

Rappbodetalsperre

An Deutschlands größter Trinkwassertalsperre angeln nur Mitglieder. Für die Rappbodetalsperre selbst gibt die Pachtgemeinschaft keine Gastkarten aus - an den fünf Nachbarsperren im Bodewerk schon, für 20 Euro am Tag.

Von der Redaktion Stand: 30. Oktober 2026
Angler mit Spinnrute am felsigen Ufer einer bewaldeten Harzer Talsperre im Herbst
Typ
Talsperre (Trinkwasser)
Lage
Landkreis Harz, zwischen Blankenburg, Thale und Elbingerode
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Raubfischarten
5
Das Wichtigste in Kürze

Die Rappbodetalsperre im Landkreis Harz ist seit 1959 in Betrieb, hat mit 106 Metern die höchste Staumauer Deutschlands und ist die größte Trinkwassertalsperre des Landes. Das Fischereirecht hat die Fischereipachtgemeinschaft Bodetalsperren gepachtet, ein Zusammenschluss aus drei Anglervereinen aus Wernigerode und dem Oberharz. Für die Hauptsperre gibt sie keine Gastkarten aus, angeln dürfen dort nur Vereinsmitglieder mit Jahresschein. Gäste mit Fischereischein bekommen 24-Stunden-Karten (20 Euro) und 3-Tage-Karten (40 Euro) für die übrigen Talsperren des Bodewerks, darunter die Vorsperren Rappbode und Hassel und die Talsperre Wendefurth. Vom 15. Februar bis 31. März gilt an der Hauptsperre ein allgemeines Angelverbot. Die Gewässerordnung ist strenger als das Landesrecht: Barsch 25 cm, Salmoniden 50 cm, höchstens zwei Hechte, Zander, Aale oder Salmoniden pro Tag. Boote sind nur in Wendefurth erlaubt.

106 m
höchste Staumauer Deutschlands 113 Mio. m³ Stauraum, in Betrieb seit 1959
keine Gastkarten
an der Hauptsperre nur Mitglieder der drei Pachtvereine
20 € / 40 €
Gastkarte Bodewerk 24 Stunden / 3 Tage, fünf Nachbarsperren

Die höchste Staumauer Deutschlands

Die Rappbodetalsperre liegt im nördlichen Harz, unweit von Blankenburg, Thale und Elbingerode. Ihre Mauer ist 106 Meter hoch und 415 Meter lang, die höchste Staumauer Deutschlands. Dahinter staut sich ein rund acht Kilometer langer See mit 113 Millionen Kubikmetern Stauraum, gespeist von Rappbode und Hassel. Seit 1959 ist sie in Betrieb.

Sie ist das Kernstück des Bodewerks, eines Verbunds aus sechs Talsperren: Zur Hauptsperre kommen die Vorsperren Rappbode und Hassel, das Hochwasserschutzbecken Kalte Bode, die Talsperre Königshütte und die Talsperre Wendefurth. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt nennt als Aufgaben Trinkwasserversorgung, Hochwasserschutz, Niedrigwasseraufhöhung, Stromerzeugung und Fischerei. Vor allem aber ist die Rappbodetalsperre die größte Trinkwassertalsperre Deutschlands. Das bestimmt alles, was am Ufer erlaubt ist.

Keine Gastkarten für die Hauptsperre

Das Fischereirecht im Bodewerk hat die Fischereipachtgemeinschaft Bodetalsperren mit Sitz in Wernigerode gepachtet. Sie ist ein Zusammenschluss aus drei Vereinen: der Vereinigung Nordharzer Anglervereine, dem Angelverein Oberharz und dem Verein für Angler und Naturfreunde Wernigerode. Die Pachtgemeinschaft schreibt es auf ihrer Website gleich mehrfach dazu: Für die Rappbodetalsperre gibt es keine Gastangelkarten.

Jahresfischereierlaubnisscheine für die Gewässer der Pachtgemeinschaft bekommen die Mitglieder der drei Vereine. Organisierte Angler aus Nachbarvereinen können nach der Gewässerordnung außerdem Jahresgastscheine erwerben. Wer im Harz Urlaub macht und an der großen Talsperre angeln will, kommt damit nur über eine Vereinsmitgliedschaft dorthin. Für einen Wochenendausflug lohnt sich das nicht.

Die Pachtgemeinschaft begründet ihre Zurückhaltung mit dem Wasser selbst: Der größte Teil des Systems dient der Trinkwassergewinnung und sei ein „sehr sensibles Ökosystem“. Feuer, Zelte mit Boden und Boote aller Art sind an den Trinkwassertalsperren verboten, Parken ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt. Die Verpächter, der Talsperrenbetrieb und die Forsten, wollen verstärkt kontrollieren und Verstöße ahnden.

Wo Gäste im Bodewerk angeln

Gastangler müssen nicht weit ausweichen. Die übrigen fünf Talsperren des Bodewerks gibt die Pachtgemeinschaft für Gäste mit Fischereischein frei, bei freier Wahl zwischen den Gewässern:

  • Vorsperre Rappbode bei Trautenstein, unmittelbar oberhalb der Hauptsperre
  • Vorsperre Hassel bei Hasselfelde
  • Überleitungssperre Königshütte bis zur Trogfurther Brücke
  • Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode bei Mandelholz
  • Talsperre Wendefurth, als einzige mit Bootsangeln

Die Karten gelten 24 Stunden ab der Uhrzeit des Kaufs (20 Euro) oder drei Tage einschließlich des Kauftags (40 Euro). Verkauft werden sie in den Touristinformationen Hasselfelde und Elbingerode, beim Bootsverleih an der Talsperre Wendefurth, in Angelgeschäften in Wernigerode und Thale sowie online über Kartenportale. Die Pachtgemeinschaft datiert die Konditionen auf den 1. Januar 2012; vor dem Kauf lohnt deshalb der Blick auf die Karte selbst.

Was Gäste und Mitglieder unterscheidet, zeigt der Vergleich:

Rappbodetalsperre (Hauptsperre)Vorsperren und Nachbarsperren
Zugangnur Mitglieder und JahresgastscheineGastkarte 24 h oder 3 Tage
Angelverbot 15.02. bis 31.03.jaja, außer an den Vorsperren Hassel und Rappbode
Bootverbotennur Talsperre Wendefurth, mit Leihboot
Eisangelnverbotenlaut Gewässerordnung nur Vorsperren Rappbode und Hassel, derzeit überall untersagt
Mindestmaß Salmoniden50 cm28 cm
Hegene auf Maränenerlaubtnicht erlaubt

Beim Eisangeln haben sich die Regeln verschoben. Die Gewässerordnung erlaubt es nur an den beiden Vorsperren und ab dem 15. Februar, mit Beginn der Schonzeit für Hecht und Zander, nur noch mit Friedfischköder oder einer Mormyschka bis 2,5 cm. Inzwischen hat der Talsperrenbetrieb das Betreten der Eisflächen und damit das Eisangeln auf allen Talsperren untersagt; Verstöße zeigt er an.

Raubfische in der Talsperre

Laut Pachtgemeinschaft stehen in der Rappbodetalsperre Hecht, Zander, Aal, Seeforelle, Bachforelle und Barsch, dazu Karpfen, Schleie und Weißfische. Die Gewässerordnung nennt die Rappbodetalsperre als Gewässer mit nachgewiesenem Maränenbestand. Nur dort ist deshalb die Hegene erlaubt, mit bis zu fünf Einfachhaken und ohne zusätzlichen Friedfischköder.

An einer Trinkwassertalsperre ohne Boote heißt Raubfischangeln: vom Ufer aus. Die Gewässerordnung kennt dafür die Raubfischangel mit totem Köderfisch und die Spinnangel. Erlaubt sind zwei Wurfruten und eine Stippe oder eine einzelne Spinn- oder Flugangel. Von den Staumauern darf nicht geangelt werden.

Strenger als das Landesrecht

Die Gewässer- und Verhaltensordnung vom 25. März 2015 setzt eigene Regeln über die Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt:

RegelLandesrecht Sachsen-AnhaltPachtgemeinschaft Bodetalsperren
Barschkein Mindestmaß25 cm
Bachforelle und SeeforelleBachforelle 25 cm50 cm an der Rappbodetalsperre, sonst 28 cm
Zander15.02. bis 31.05., 50 cmwie Landesrecht
Hecht15.02. bis 30.04., 50 cmwie Landesrecht
Angelverbot für alle Arten-15.02. bis 31.03. (außer Vorsperren)
Tageslimit-4 Fische, davon höchstens 2 aus Aal, Hecht, Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander

Das Tageslimit ist die Regel, über die man am Wasser am ehesten stolpert. Ein Hecht und ein Zander am selben Tag sind das Maximum für die begehrten Arten, ergänzen darf man nur noch zwei Regenbogenforellen. Barsch und Kleine Maräne zählen nicht mit. Wer das Limit erreicht hat, muss sofort aufhören.

Beim Köderfisch ist die Liste kurz: Erlaubt sind nur tote Karauschen, Kaulbarsche, Plötzen, Rotfedern, Haseln und Barsche bis 12 Zentimeter, auch als Fetzen. Lebende Köderfische an das Wasser mitzubringen, ahndet die Pachtgemeinschaft mit sechs Monaten Sperre, im Wiederholungsfall mit bis zu einem Jahr oder dem Ausschluss aus dem Verein. Gefangene Fische sind sofort in die Fangkarte einzutragen.

Für Spinnfischer wichtig: Köder mit feststehenden Haken sind nicht erlaubt, ausgenommen Krautblinker und Weichplastikköder. Untermaßige und in der Schonzeit gefangene Fische gehören mit nassen Händen und Hakenlöser zurück ins Wasser, sitzt der Haken zu tief, wird das Vorfach am Maul abgeschnitten.

Papiere und Anfahrt

Für jede Karte der Pachtgemeinschaft brauchen Sie einen gültigen Fischereischein, die Angelkarte allein reicht nicht. Den Landesrahmen für alle Arten zeigen die Schonzeiten in Sachsen-Anhalt.

Unterhalb des Bodewerks fließt die Bode durch das Bodetal nach Thale. Die Strecke zwischen Altenbrak und Thale ist ein reines Forellengewässer mit anderem Bewirtschafter und eigener Karte.

Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits an der Rappbodetalsperre

Fischart Schonzeit Mindestmaß Fanglimit
Hecht Schonzeit Sachsen-Anhalt → 15.02.-30.04.; dazu allgemeines Angelverbot 15.02.-31.03. 50 cm max. 2 Fische/Tag aus Aal, Hecht, Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander
Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt → 15.02.-31.05. 50 cm max. 2 Fische/Tag aus Aal, Hecht, Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander
Aal Schonzeit Sachsen-Anhalt → keine; allgemeines Angelverbot 15.02.-31.03. 50 cm max. 2 Fische/Tag aus Aal, Hecht, Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander
Flussbarsch Schonzeit Sachsen-Anhalt → keine; allgemeines Angelverbot 15.02.-31.03. 25 cm (Pachtgemeinschaft) ausgenommen vom Tageslimit
Forelle Schonzeit Sachsen-Anhalt → 15.09.-31.03. (Bachforelle) 50 cm (Salmoniden in der Rappbodetalsperre) max. 2 Fische/Tag aus Aal, Hecht, Salmoniden, Karpfen, Schleie, Zander

Besonderheiten an der Rappbodetalsperre

  • Hecht: Keine Gastkarten: Die Hauptsperre ist den Mitgliedern der drei Vereine der Pachtgemeinschaft vorbehalten. Als Köderfisch nur tote Karausche, Kaulbarsch, Plötze, Rotfeder, Hasel und Barsch bis 12 cm; das Mitbringen lebender Köderfische wird mit mindestens sechs Monaten Sperre geahndet.
  • Zander: Die Zander-Schonzeit reicht bis 31. Mai und damit zwei Monate über das allgemeine Angelverbot an der Hauptsperre hinaus. Bootsangeln ist im Bodewerk nur in Wendefurth erlaubt, an der Rappbodetalsperre wird vom Ufer geangelt.
  • Aal: Als Nachtangeln gilt nach der Gewässerordnung die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang; Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen nachts angeln.
  • Flussbarsch: Strenger als das Landesrecht von Sachsen-Anhalt, das für den Barsch kein Mindestmaß kennt: Die Pachtgemeinschaft setzt 25 cm an, nimmt den Barsch aber aus dem Tageslimit heraus.
  • Forelle: Seeforelle und Bachforelle im Bestand. Das Salmoniden-Mindestmaß von 50 cm gilt nur an der Rappbodetalsperre, an den übrigen Talsperren der Pachtgemeinschaft sind es 28 cm.
Bewirtschafter

Die Regeln an der Rappbodetalsperre setzt Fischereipachtgemeinschaft Bodetalsperren e.V.. Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.

Häufige Fragen zur Rappbodetalsperre

Darf man an der Rappbodetalsperre angeln?

Nur als Mitglied. Die Fischereipachtgemeinschaft Bodetalsperren gibt für die Rappbodetalsperre ausdrücklich keine Gastangelkarten aus. Jahresfischereierlaubnisscheine erhalten die Mitglieder der drei Vereine der Pachtgemeinschaft, also der Vereinigung Nordharzer Anglervereine, des Angelvereins Oberharz und des Vereins für Angler und Naturfreunde Wernigerode. Organisierte Angler aus Nachbarvereinen können laut Gewässerordnung Jahresgastscheine erwerben.

Wo können Gäste im Bodewerk angeln?

An den übrigen Talsperren der Pachtgemeinschaft: der Vorsperre Rappbode bei Trautenstein, der Vorsperre Hassel bei Hasselfelde, der Überleitungssperre Königshütte, dem Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode bei Mandelholz und der Talsperre Wendefurth. Eine 24-Stunden-Karte kostet laut Pachtgemeinschaft 20 Euro, eine 3-Tage-Karte 40 Euro. Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein. Verkauft werden die Karten unter anderem in den Touristinformationen Hasselfelde und Elbingerode, beim Bootsverleih an der Talsperre Wendefurth und über Online-Kartenportale.

Darf man an der Rappbodetalsperre mit dem Boot oder Bellyboot angeln?

Nein. Bootsangeln ist im gesamten Bodewerk nur auf der Talsperre Wendefurth erlaubt, und zwar mit Booten des dortigen Bootsverleihs. Ein Bellyboot darf nur auf dem Hochwasserrückhaltebecken Kalte Bode eingesetzt werden und auch dort nur, wenn der Talsperrenbetrieb es freigegeben hat. Auf den Trinkwassertalsperren sind Boote jeder Art tabu.

Wann ist an der Rappbodetalsperre Angelverbot?

Vom 15. Februar bis 31. März gilt ein allgemeines Angelverbot an den Gewässern der Pachtgemeinschaft. Ausgenommen sind nur die Vorsperren Hassel und Rappbode. Für den Zander läuft die Schonzeit noch bis 31. Mai, für den Hecht bis 30. April und für die Bachforelle vom 15. September bis 31. März.