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Schonzeit & Mindestmaß

Zander-Schonzeit in Sachsen-Anhalt

Die Schonzeit für Zander in Sachsen-Anhalt läuft vom 15. Februar bis 31. Mai. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Zander nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: geltende Fassung
Schonzeit
15. Februar bis 31. Mai
Mindestmaß
50 cm
Stand
geltende Fassung

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Zander während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Zander-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Zander in Sachsen-Anhalt Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Sachsen-Anhalt dauert vom 15. Februar bis 31. Mai. Maßgeblich ist die Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4.

Wie groß muss ein Zander in Sachsen-Anhalt sein?

Das Mindestmaß beträgt in Sachsen-Anhalt 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Zander-Schonzeit an bekannten Gewässern in Sachsen-Anhalt

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Elbe (Raum Magdeburg) Fluss · Sachsen-Anhalt, um Magdeburg
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: 3 Stück/Tag
    Top-Zanderstrom; vom 15.02.-30.04. keine Kunstköder und toten Köderfische erlaubt. Tageslimit 3 Zander.
  • Saale Fluss · Halle und Saale-Unterlauf
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    LAV-Gewässerordnung; Tageslimit je Strecke auf dem Erlaubnisschein.
  • Geiseltalsee See · bei Mücheln (Merseburg)
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Größter See Sachsen-Anhalts (Tagebau-Restsee); Angeln nur in ausgewiesenen Zonen.
  • Großer Goitzschesee See · Bitterfeld
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Tagebausee; seit 2019 eigener Bewirtschafter (nicht LAV), Erlaubnisscheine online.
    Bewirtschafter: Goitzsche Tourismus GmbH
  • Wallendorfer & Raßnitzer See See · Saale-Elster-Aue bei Merseburg
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Gute Zander- und Hechtgewässer; LAV-Mitglieder dürfen den Raßnitzer See ohne Zusatzkarte befischen.
  • Mittellandkanal (LSA-Abschnitt) Fluss · Sachsen-Anhalt, Raum Magdeburg
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Nur der LSA-Abschnitt - nicht mit dem niedersächsischen Abschnitt (Entnahmefenster 45-70 cm) verwechseln. Uferangeln.
  • Barleber See See · Magdeburg/Barleben
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Klarer Baggersee bei Magdeburg; Zanderbestand vorhanden (LAV-Gewässerordnung).
    Bewirtschafter: Anglerkolonie Barleber See / Magdeburger AV
  • Bode Fluss · Harzvorland (Thale bis Mündung)
    Schonzeit: 15.02.-31.05. | Mindestmaß: 50 cm
    Zander vor allem in den staubeeinflussten Unterlauf-Abschnitten.
    Bewirtschafter: LAV Sachsen-Anhalt
  • Süßer See See · Mansfelder Land bei Seeburg
    Schonzeit: siehe Erlaubnisschein (mind. 15.02.-31.05.) | Mindestmaß: siehe Erlaubnisschein (mind. 50 cm)
    Natursee; Zander eher selten, konkrete Werte beim Bewirtschafter erfragen.
    Bewirtschafter: Fischereibetrieb (Fischerhof am Kernersee)