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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2013
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2013
Wichtig für Sachsen-Anhalt: Barsch nicht in den Anlagen - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Sachsen-Anhalt Schonzeit?

In Sachsen-Anhalt besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Sachsen-Anhalt sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Sachsen-Anhalt nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Sachsen-Anhalt

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Geiseltalsee Tagebausee (größter künstlicher See Deutschlands) · Braunsbedra/Mücheln, Saalekreis
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Kürmaß siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter künstlicher See Deutschlands (ca. 1.840 ha, bis 78 m tief), klares Wasser mit ausgeprägten Kanten und Steilufern aus der Tagebaugeometrie - typisches Barschrevier. Belegt starker Barschbestand, gefangene Barsche über 50 cm dokumentiert. LAV-Mitglieder brauchen keinen zusätzlichen Erlaubnisschein.
  • Süßer See natürlicher Salzsee · Seeburg, Seegebiet Mansfelder Land, Mansfeld-Südharz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Kürmaß siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Besonderheit: leicht salzhaltiges Wasser (Zufluss Böse Sieben, Abfluss zur Salza) - der Name täuscht, es ist real ein Salzsee. Belegter Barschbestand neben Zander, Hecht und Aal. Nachtangeln nur mit Sondererlaubnis (eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang).
  • Arendsee natürlicher See (tiefster natürlicher See Sachsen-Anhalts) · Arendsee, Altmark, Altmarkkreis Salzwedel
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Kürmaß siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter natürlicher See des Landes (554 ha), mit bis zu ~50 m der tiefste natürliche See Sachsen-Anhalts - Barsch steht hier über die scharfen Tiefenkanten der Steilufer. Barschbestand belegt. Karten bei Tourist-Info und Fischerei Kagel; Sachsen-Anhalt-Angler zahlen ermäßigt.
  • Bergwitzsee Tagebausee (geflutetes Restloch) · Bergwitz, Kemberg, Lutherstadt Wittenberg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; es gilt die Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt - siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein / LAV-Gewässerordnung
    Gefluteter Braunkohle-Tagebau, 170 ha, bis 18 m tief (Mittel 5-8 m). Barsch ausdrücklich im Artenspektrum; klares Wasser mit Flachwasserplateaus und abfallenden Kanten. Boot und Echolot erlaubt, Schleppangeln mit einer Rute je Person gestattet.
  • Elbe bei Magdeburg (Alte Elbe) Fluss / Nebenarm (Buhnenstrecke) · Magdeburg, Elbe km 320-334 sowie Alte Elbe
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Regel siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Klassisches Buhnen-Barschrevier: in regelmäßigen Abständen Buhnen mit Kehrströmungen, die als spannende Angelplätze und Barsch-Standplätze belegt sind. Barsch und Kaulbarsch ausdrücklich im Bestand neben Zander, Rapfen und Wels.
  • Saale bei Halle Fluss (strukturreicher Abschnitt) · Halle (Saale), von Straßenbrücke B91 bis Trompeterfelsen (Halle-Brachwitz)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Regel siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Sehr strukturreicher Flussabschnitt (ca. 23 km, Ø 3,5 m, sandiger Grund) mit Altarmen, Wehren, zahlreichen Brücken und Häfen - viel Struktur, an der Barsch steht. Barsch belegt neben Zander, Rapfen und Barbe. LAV-zahlende Mitglieder ohne Zusatzkarte.
  • Muldestausee Talsperre / Stausee · Pouch/Friedersdorf/Schlaitz, Gemeinde Muldestausee, Anhalt-Bitterfeld
    Schonzeit: keine gesetzliche Barsch-Schonzeit (Landeswert); ABER Sonderregel 15.02.-31.05.: Raubköderverbot auf dem gesamten See (Zanderlaichschutz) betrifft auch das Barschangeln mit Kunstködern | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Regel siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    605 ha Stausee an der Mulde mit belegtem starkem Barsch-, Zander- und Hechtbestand ('B' im Artenkürzel des Vereins). Wichtige Sonderregel: 15.02.-31.05. Raubköderverbot und Bootsverbot auf dem gesamten See, generelles Angelverbot im Einlaufbereich; Bootsangeln nur mit E-Motor, seit 29.05.2024 kein Nachtangeln vom Boot.
  • Großer Goitzschesee (Bernsteinsee) Tagebausee (größter See Mitteldeutschlands im Seenverbund Goitzsche) · südlich Bitterfeld-Wolfen, Anhalt-Bitterfeld
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Bewirtschafter-Regel siehe Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Großer Tagebausee (ca. 1.050-1.330 ha je nach Quelle, bis 48 m tief, sandiger Grund) mit belegter substanzieller Barsch-, Zander-, Hecht- und Welspopulation - starkes Raubfischrevier. Ausgedehnte Flachwasserbereiche im südlichen Teil neben tiefen Steilkanten, ideale Barschstruktur. Bootsangeln und Spinnfischen ausdrücklich möglich.