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Recht und Papiere

Angelkarte und Erlaubnisschein

Die Angelkarte erlaubt das Angeln an genau einem Gewässer, der Fischereischein weist nach, dass Sie es dürfen. Am Wasser brauchen Sie in aller Regel beides - und in vielen Ländern zusätzlich die Quittung über die Fischereiabgabe.

Von der Redaktion Stand: 24. Oktober 2026
Angler auf einem Holzsteg an einem norddeutschen See mit Spinnrute und Erlaubnisschein in einer wasserdichten Hülle
Das Wichtigste in Kürze

Angelkarte, Erlaubnisschein und Fischereierlaubnisschein meinen dasselbe: die Erlaubnis des Fischereiberechtigten, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Ausgegeben wird sie vom Eigentümer oder Pächter des Fischereirechts, also von einem Verein, einem Landesanglerverband, einer Genossenschaft oder, wie in Berlin, vom Land selbst. Der Fischereischein ist etwas anderes: ein staatliches Dokument, das nach bestandener Fischerprüfung die Gemeinde oder Fischereibehörde ausstellt. Wer ohne Erlaubnis in fremdem Gewässer angelt, begeht Fischwilderei nach § 293 StGB (bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe). Bei den großen Verbänden kosten Gastkarten zum Beispiel 13 Euro am Tag (Brandenburg, Berlin) oder 92 Euro in der Woche (Mecklenburg-Vorpommern). Ohne Prüfung angeln Urlauber nur mit Sonderdokumenten, etwa dem Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein oder dem Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern - die Angelkarte brauchen sie trotzdem.

2 Papiere
am Wasser Fischereischein + Angelkarte des Gewässers
13-92 €
Gastkarte Tag bis Woche, Verbände in BE/BB/MV
§ 293 StGB
ohne Erlaubnis Fischwilderei, bis 2 Jahre Haft

Wer an einem fremden Gewässer die Rute auswirft, braucht dafür die Erlaubnis dessen, dem das Fischereirecht gehört. Diese Erlaubnis ist die Angelkarte. Sie heißt je nach Region Erlaubnisschein, Fischereierlaubnisschein, Gastkarte oder schlicht Tageskarte, gemeint ist immer dasselbe: ein privatrechtlicher Vertrag über das Angeln an einer genau abgegrenzten Strecke. Das Berliner Fischereiamt nennt die Angelkarte ausdrücklich einen Fischereierlaubnisvertrag.

Fischereischein, Angelkarte, Abgabe: drei Papiere, drei Aussteller

Die häufigste Verwechslung am Wasser ist die zwischen Fischereischein und Angelkarte. Der Fischereischein ist ein staatliches Dokument. Er belegt, dass Sie die Fischerprüfung bestanden haben, und gilt für die Person, nicht für ein Gewässer. Die Angelkarte dagegen gibt Ihnen das Recht, an einem bestimmten See oder Flussabschnitt zu angeln. Ohne sie nützt der beste Fischereischein nichts.

Dazu kommt in vielen Ländern die Fischereiabgabe, eine Jahresgebühr an das Land, so in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In Berlin macht die fehlende Abgabemarke den Fischereischein ungültig.

PapierWer stellt es ausWofür es giltBeispiel 2026
FischereischeinGemeinde oder Fischereibehörde des Wohnortsdie Person; Brandenburg und Berlin erkennen Scheine anderer Länder anBerlin: 27 € für fünf Jahre
FischereiabgabeLand, Verkauf über Behörden und Ausgabestellenein KalenderjahrSchleswig-Holstein: 20 € online, 28 € im Amt
AngelkarteEigentümer oder Pächter des Fischereirechtsein bestimmtes Gewässer, ein ZeitraumBrandenburg (LAVB): 13 € am Tag

Wer kontrolliert wird, muss in Brandenburg alle drei Nachweise vorzeigen: Fischereischein, Abgabenachweis und Angelkarte oder Mitgliedsausweis der Anglervereinigung (§ 18 Abs. 2 BbgFischG). In Schleswig-Holstein gehört seit Oktober 2025 außerdem der Personalausweis dazu, weil der neue Fischereischein kein Passbild mehr trägt.

Wer Angelkarten ausgibt

Das Fischereirecht hängt in Deutschland am Gewässer. Es gehört dem Eigentümer, oft wird es aber verpachtet. Wer am Ende die Karten ausgibt, unterscheidet sich deshalb von See zu See:

  • Angelvereine pachten Seen und Flussstrecken. Ob und wie viele Gastkarten es gibt, entscheidet der Verein.
  • Landesanglerverbände bewirtschaften große Gewässerpools, etwa der Landesanglerverband Thüringen die Talsperren der Saalekaskade mit der Bleilochtalsperre und der Hohenwartetalsperre.
  • Fischereigenossenschaften bewirtschaften etwa den Walchensee.
  • Das Land selbst tritt in Berlin auf: Das Fischereiamt verkauft die Karten für landeseigene Gewässer wie den Tegeler See und die Oberhavel.
  • Berufsfischer und Privateigentümer vergeben Karten für ihre eigenen Gewässer und Teiche.

Das Brandenburger Fischereigesetz zeigt, wie das rechtlich aufgebaut ist. Der Fischereiberechtigte kann sein Recht ganz verpachten oder nur das Angeln mit der Handangel per Erlaubnisvertrag weitergeben (§ 10 Abs. 2 BbgFischG). Eine Angelkarte darf dort höchstens für ein Kalenderjahr ausgestellt werden, und nur gegen den Nachweis der Fischereiabgabe (§ 13 Abs. 1). Die Fischereibehörde kann sogar festlegen, wie viele Karten es für ein Gewässer höchstens gibt.

Was eine Angelkarte kostet

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Die folgenden Beispiele stammen direkt von den Ausgebern und zeigen, wie weit die Preise auseinanderliegen - schon bei den großen, nicht kommerziellen Verbandsgewässern.

Aussteller und GewässerTagWocheJahr
Fischereiamt Berlin, Oberhavel und Tegeler See-20 €60 €
Fischereiamt Berlin, Tageskarte Raubfisch (ausgewählte Gewässer)13 €--
Landesanglerverband Brandenburg (LAVB)13 €25 €-
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, Gäste16 €92 €-
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, Mitglieder--52 €

Stand: Preislisten 2026 der Aussteller. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für Gäste zusätzlich eine 28-Tage-Karte für 172 Euro.

Für Stammgäste lohnt eine kurze Rechnung. Wer zwei Wochen lang an Verbandsgewässern in Mecklenburg-Vorpommern angelt, zahlt als Gast 184 Euro. Die Jahreskarte für Mitglieder kostet 52 Euro, dazu kommt der Beitrag des örtlichen Vereins. Wer jedes Jahr in dieselbe Gegend fährt, ist als Mitglied eines Vereins vor Ort oft günstiger dran. Für Berliner gilt ähnliches: Die Jahreskarte für die Oberhavel kostet so viel wie drei Wochenkarten.

Günstiger wird es für Kinder und Jugendliche. Der LAVB verkauft die Tageskarte für Jugendliche um 5 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern kostet sie 4 Euro, und das Berliner Fischereiamt gibt unter 18-Jährigen eine Jahreskarte für die Friedfischangel um 12 Euro.

Angeln ohne Fischerprüfung: die Sonderwege der Länder

Für Urlauber ist die Fischerprüfung die größte Hürde. Einige Länder haben deshalb befristete Ausnahmen geschaffen. Wichtig: Keines dieser Dokumente ersetzt die Angelkarte. Es ersetzt nur den Fischereischein.

LandDokumentWas es erlaubtKosten und Ausgabe
Schleswig-HolsteinUrlauberfischereischein28 Tage, einmal im Kalenderjahr um 28 Tage verlängerbar38 € online, 50 € im Amt
Mecklenburg-VorpommernTouristenfischereischeinbis 28 Tage, Binnen- und Küstengewässer, im selben Jahr auch mehrfach verlängerbar24 €, Verlängerung 13 €
ThüringenVierteljahresfischereischeinab 14 Jahren, ein Vierteljahr, einmal je Kalenderjahr, nur Friedfischangelbei der Gemeinde
BayernJahresfischereischeinVolljährige ohne Wohnsitz in Deutschland, höchstens drei Monate pro Jahrbei der Gemeinde des Angelgewässers
Brandenburgkein Schein nötigFriedfischangel ab acht Jahren, nur mit Fischereiabgabe und AngelkarteAbgabe und Karte
Niedersachsenkein gesetzlicher Schein an BinnengewässernErlaubnisschein plus Personalausweis genügen dem GesetzVereine verlangen meist die Prüfung

Für Raubfischangler ist ein Punkt entscheidend: Die Thüringer Vierteljahreskarte und die Brandenburger Friedfischregel erlauben nur die Friedfischangel. Mit Gummifisch auf Zander oder mit dem Köderfisch auf Hecht zu angeln, ist damit nicht gedeckt. Wer im Urlaub gezielt Raubfische fangen will, prüft vor dem Antrag, ob der befristete Schein des Landes und die Angelkarte des Gewässers das Raubfischangeln abdecken.

Auch die Ausnahmen haben Haken. Der Landesanglerverband Thüringen weist darauf hin, dass nicht jeder Pächter Karten an Inhaber des Vierteljahresscheins verkauft, vor allem an Forellenstrecken und kleinen Vereinsgewässern. In Niedersachsen ist das Gesetz großzügig, die Praxis nicht: Der Anglerverband Niedersachsen gibt seine Erlaubnisscheine nur an Angler mit Fischerprüfung aus.

Was auf der Angelkarte steht

Die Angelkarte ist mehr als eine Quittung. Sie enthält die Regeln des Bewirtschafters, und die gehen oft über das Landesrecht hinaus. Wer sie nicht liest, angelt schnell gegen die eigene Erlaubnis. Typische Inhalte:

  • Gewässergrenzen: von welcher Brücke bis zu welchem Wehr die Karte gilt.
  • Gerät: Zahl der Ruten, in Berlin etwa zwei Handangeln oder eine Spinnangel.
  • Köderregeln: In Berlin sind lebende Köderfische verboten, und Kunstköder über 2 cm Länge sind vom 1. Januar bis 30. April tabu.
  • Strengere Maße und Fanglimits: Die Berliner Angelkarte kann höhere Mindestmaße festsetzen als die Landesfischereiordnung. Die Schonzeiten der Länder bilden nur den Rahmen.
  • Zeiten und Zonen: ob Nachtangeln erlaubt ist, wo Schongebiete liegen, ob Boote fahren dürfen. An der Bleilochtalsperre ist zum Beispiel das Angeln oberhalb der Brücke Saaldorf vom 15. Februar bis 31. Mai untersagt.
  • Fangbuch: In Thüringen schreibt die Fischereiverordnung vor, auch die Angeldauer und alle zurückgesetzten Fische einzutragen (§ 9 ThürFischAVO), und zwar unabhängig vom Fangerfolg.

Für Fische, die zurück ins Wasser müssen, gelten die Grundregeln des waidgerechten Handlings: möglichst kurz an der Luft, nie in die Kiemen greifen, Haken zügig mit Hakenlöser oder Zange lösen.

Wo Sie die Karte bekommen

Die Landesanglerverbände verkaufen ihre Gastkarten über Verkaufsstellen vor Ort und inzwischen auch online, so die Verbände in Brandenburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Vereinsmitglieder holen ihre Jahreskarte beim eigenen Verein. Die Fischereiabgabemarke gibt es in Brandenburg zusätzlich bei Fischereibetrieben, auf Campingplätzen und bei den unteren Fischereibehörden, den Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern auch in Tourismusbüros und Kurverwaltungen. Das Berliner Fischereiamt hat ein eigenes Online-Formular für seine Angelkarten.

Daneben gibt es private Kartenportale, die Erlaubnisscheine vieler Vereine bündeln. Das ist bequem, ersetzt aber nicht den Blick in die Gewässerordnung, die zur Karte gehört. Die Karte gibt immer der Bewirtschafter des Reviers aus; wer das an bekannten Seen, Talsperren und Flüssen ist, steht in der Übersicht der Gewässer. Ein Beispiel für eine Karte, die mehrere Strecken auf einmal abdeckt, ist die Große Oderangelkarte des LAVB, die nur Verbandsmitglieder kaufen können.

Planen Sie die Karte vor der Anreise. Den Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwar sofort online, wer ihn aber per Post beantragt, muss den Antrag mindestens 21 Tage vor dem Angeltag einreichen.

Was ohne Karte droht

Angeln ohne Erlaubnis des Fischereiberechtigten ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. § 293 StGB bestraft die Fischwilderei mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Dafür reicht es, unter Verletzung fremden Fischereirechts zu fischen - ein Fang ist nicht nötig.

Der fehlende Fischereischein wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Das Berliner Fischereiamt nennt Geldbußen bis 5.000 Euro. In Brandenburg ist schon verboten, an einem Gewässer, für das man keine Erlaubnis hat, eine fangfertige Angel bei sich zu führen (§ 31 BbgFischG). Ordnungswidrigkeiten nach dem Brandenburger Fischereigesetz können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden (§ 40 Abs. 2).

Kinder und Jugendliche

Kinder dürfen in vielen Ländern früher ans Wasser, als sie einen eigenen Fischereischein bekommen. Die Regeln unterscheiden sich deutlich:

  • Brandenburg: Ab acht Jahren gibt es auf Antrag den Jugendfischereischein für die Friedfischangel. Jüngere Kinder dürfen nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen angeln, und zwar im Rahmen von dessen Angelkarte. Keschern, Abhaken und Töten ist ihnen untersagt (§ 18 Abs. 1 BbgFischG).
  • Schleswig-Holstein: Den Fischereischein können Kinder ab zwölf beantragen, Pflicht ist er erst ab 14. Bis dahin dürfen sie in Begleitung eines erwachsenen Scheininhabers mitangeln.
  • Berlin: Der Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige kommt ohne Prüfung aus und kostet 10 Euro plus 4 Euro Fischereiabgabe. Zum Angeln mit der Friedfischangel brauchen Jugendliche zusätzlich die Angelkarte, eine Vereinsmitgliedschaft und eine Einweisung durch einen Inhaber des Fischereischeins A.

Für das Raubfischangeln heißt das: In Brandenburg bleibt es unter acht Jahren bei der Friedfischangel, auch in Begleitung. Auf Hecht und Zander geht es erst mit dem vollen Fischereischein, den es nicht vor dem 14. Geburtstag gibt (§ 20 Abs. 1 BbgFischG). Der Jugendfischereischein deckt nur die Friedfischangel.

Häufige Fragen zur Angelkarte

Kann man eine Angelkarte ohne Angelschein kaufen?

In manchen Fällen ja. In Brandenburg darf jeder ab acht Jahren mit der Friedfischangel ohne Fischereischein angeln und bekommt dafür eine Angelkarte, braucht aber die Fischereiabgabe. In Niedersachsen schreibt das Gesetz an Binnengewässern keinen Fischereischein vor; dort genügt neben dem Erlaubnisschein der Personalausweis. Die meisten Vereine verlangen in Niedersachsen allerdings trotzdem den Nachweis der Fischerprüfung. Urlauber kommen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bayern über befristete Sonderscheine an die Karte. Für das Raubfischangeln mit Kunstködern reicht die Brandenburger Friedfischregel nicht.

Was kostet eine Angelkarte in Deutschland?

Einen bundesweiten Preis gibt es nicht, jeder Fischereiberechtigte legt ihn selbst fest. Ein paar Beispiele für 2026: Die Tageskarte des Landesanglerverbands Brandenburg kostet 13 Euro, die Wochenkarte 25 Euro. Das Berliner Fischereiamt verlangt für die Oberhavel und den Tegeler See 20 Euro in der Woche und 60 Euro im Jahr. Beim Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern zahlen Gäste 16 Euro am Tag und 92 Euro in der Woche, Mitglieder 52 Euro für das ganze Jahr. Private Seen und Salmonidenstrecken liegen oft deutlich darüber.

Brauche ich an der Ostsee in Schleswig-Holstein eine Angelkarte?

An den meisten Küstengewässern Schleswig-Holsteins nicht - dort genügen der Fischereischein oder der Urlauberfischereischein samt Fischereiabgabe. Ausnahmen sind Küstengewässer mit privatem Fischereirecht, genannt werden die Eider, die Schlei und die Lübecker Bucht. Dort brauchen Sie zusätzlich den Erlaubnisschein des Fischereiberechtigten.

Darf ich die Angelkarte auf dem Handy vorzeigen?

Das hängt vom Land und vom Aussteller ab. Schleswig-Holstein erlaubt seit Oktober 2025 ausdrücklich, privatrechtliche Erlaubnisscheine digital mitzuführen. Der Touristenfischereischein in Mecklenburg-Vorpommern wird online als PDF ausgestellt und darf auf dem Smartphone gezeigt werden. Bei anderen Karten entscheidet der Aussteller, ob ein Ausdruck verlangt ist.

Quellen

Stand der Angaben: 24. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr.