Hecht-Schonzeit in Sachsen-Anhalt
Die Schonzeit für Hecht in Sachsen-Anhalt läuft vom 15. Februar bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Hecht nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 15. Februar bis 30. April
- Mindestmaß
- 50 cm
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4
- Stand
- geltende Fassung
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Hecht während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Hecht-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Hecht in Sachsen-Anhalt Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Sachsen-Anhalt dauert vom 15. Februar bis 30. April. Maßgeblich ist die Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4.
Wie groß muss ein Hecht in Sachsen-Anhalt sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen-Anhalt 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.