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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2013
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2013
Wichtig für Sachsen-Anhalt: Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Sachsen-Anhalt Schonzeit?

In Sachsen-Anhalt besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Sachsen-Anhalt sein?

Das Mindestmaß beträgt in Sachsen-Anhalt 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Sachsen-Anhalt

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Elbe bei Magdeburg Strom · Magdeburg (Elbe-km 320-334)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Bedeutendstes Aal-Revier der Region: Im LAV-Gewässerverzeichnis ist die Elbe von km 320-334 mit dem Aal als Hauptfischart ausgewiesen (Gewässer 13-280-23, 294 ha inkl. Alte Elbe). Die Elbe ist als zur Nordsee durchgängiger Strom Teil des natürlichen Aal-Wanderwegs - Blankaale ziehen über Elbe und Nordsee zur Sargassosee.
  • Saale bei Halle Fluss · Halle (Saale), B 91 bis Brachwitz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Aal als Hauptfischart laut LAV-Verzeichnis auf der 152 ha großen Strecke zwischen Halle und Brachwitz. Die Saale mündet bei Barby in die Elbe und ist damit an das Elbe-/Nordsee-System angebunden. NSG-Einschränkungen auf der Strecke beachten.
  • Saale bei Bernburg Fluss · Bernburg (Saalekreis-Grenze bis Fuhne-Mündung)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Aal als Hauptfischart laut LAV-Verzeichnis, 108 ha Flussstrecke. Bewirtschaftet vom AV Landkreis Bernburg e.V. Die untere Saale ist als Elbe-Zufluss Teil des Aal-Wanderkorridors zur Nordsee.
  • Muldestausee Stausee · Pouch / Muldenstein, Anhalt-Bitterfeld
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Großes Aal-Gewässer (rund 605 ha) im LAV-Verzeichnis. Sonderregel: Kunstköder- und Wasserfahrzeugverbot im Einlaufbereich; oberhalb der B-100-Brücke in Pouch beidseitig Angelverbot vom 15.02. bis 31.05. Über die Mulde an das Elbe-System angebunden.
  • Geiseltalsee Tagebausee · Saalekreis, bei Mücheln/Braunsbedra
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter künstlicher See Deutschlands; die im LAV-Verzeichnis freigegebene Teilfläche führt den Aal. Sonderregeln: Uferbetreten nur in den per Allgemeinverfügung des Saalekreises gekennzeichneten Flächen, Befahren der Uferzone mit Kfz verboten.
  • Barleber See I Baggersee · Magdeburg-Nord (Barleben)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    100 ha großer Baggersee mit Aal als Fischart laut LAV-Verzeichnis. Sonderregel: Badestrand Ostseite und Segelboot-Liegeplätze Nordseite vom 01.05. bis 30.09. vom Angeln ausgenommen.
  • Bode bei Deesdorf Fluss · Landkreis Harz (Goldbach-Einlauf bis Deesdorf)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Aal als Fischart auf der Bode-Strecke im LAV-Verzeichnis. Die Bode mündet über die Saale in die Elbe - Anbindung an das Elbe-/Nordsee-Wandersystem. Aal-Bestände in den Nebenflüssen leiden unter Querbauwerk-Wanderhindernissen.
    Bewirtschafter: LAV Sachsen-Anhalt
  • Arendsee See · Arendsee (Altmark), Altmarkkreis Salzwedel
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    487 ha großer, bis ~50 m tiefer Natursee; kein LAV-Gewässer, sondern von der Berufsfischerei Kagel (Maränenhof) bewirtschaftet. Aal ist laut offizieller Tourismus-Quelle ausdrücklich als vorkommende Fischart genannt. Angelkarten über Tourist-Info Arendsee und Fischerei Kagel. Als Privatpacht kann der Bewirtschafter strenger als der Landeswert sein - Erlaubnisschein beachten.