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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Hamburg

In Hamburg gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 45 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2019
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
45 cm
Rechtsgrundlage
HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1/2
Stand
Fassung 2019
Wichtig für Hamburg: Entnahmefenster 45-75 cm (Höchstmaß 75 cm), keine Schonzeit, max. 3 Aale pro Fangtag.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Hamburg Schonzeit?

In Hamburg besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1/2). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Hamburg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Hamburg 45 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Hamburg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Außenalster Stadtsee · Uhlenhorst / Harvestehude / St. Georg / Winterhude
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Mit 164 ha der große, offene Teil des Alster-Systems - ein klassisches Aal-Revier mitten in der Innenstadt. Als freies Gewässer nur mit gültigem Fischereischein befischbar, keine gesonderte Angelkarte nötig. Aal steht neben Barsch, Hecht, Zander, Karpfen und Brasse im Bestand. Elektronische Bissanzeiger und motorisiertes Bootsangeln sind untersagt. Die Alster ist tidefrei und fällt nicht unter das EU-Aalfangverbot 2026 (das betrifft nur die tidebeeinflusste Strom-Elbe).
  • Binnenalster Stadtsee · Hamburg-Neustadt / Altstadt (Jungfernstieg bis Lombardsbrücke)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Der kleine (ca. 18 ha), touristisch geprägte innerstädtische Teil des Alster-Systems mit der bekannten Fontäne. Teil desselben freien Alster-Gewässers wie die Außenalster - Fischereischein genügt. Aal gehört zum Bestand. Motorisiertes Bootsangeln verboten. Tidefreies Binnengewässer, daher vom EU-Aalfangverbot 2026 nicht betroffen.
  • Bille Fluss · Hamburger Osten (Bergedorf, Billstedt, Rothenburgsort)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Artenreicher Flusslauf mit einem der breitesten Fischspektren Hamburgs - neben Aal u.a. Aland, Döbel, Quappe, Hecht und Zander. Als freies Gewässer nur mit Fischereischein befischbar. Aal-Bezug mit echtem Mehrwert: Der Anglerverband Hamburg führt seit 2016 in der Unteren Bille ein Aalprojekt durch, bei dem abwandernde Blankaale gefangen und zum Schutz vor Turbinen lebend in die Elbe umgesetzt werden.
  • Dove-Elbe Fluss (tidefrei) · Vier- und Marschlande, Bergedorf (Krapphofschleuse bis Tatenberger Schleuse)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Wichtig: Die Dove-Elbe ist seit 1952 durch die Tatenberger Schleuse von der Tideelbe abgetrennt und damit tidefrei - sie zählt als Binnengewässer und fällt nicht unter das EU-Aalfangverbot 2026. Rund 18 km langer, nahezu strömungsfreier Nebenarm mit Aal, Hecht, Zander, Karpfen und Schleie. Vom Anglerverband Hamburg bewirtschaftet; Zugang nur für Mitglieder oder mit Gastkarte, Bootsangeln nur mit Genehmigung.
  • Gose-Elbe Fluss (tidefrei) · Vier- und Marschlande, Bergedorf (Mündung Dove-Elbe bis Alte Twiete)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Ruhiger, abgetrennter Elbe-Altarm, der in die Dove-Elbe mündet und wie diese vom Tidegeschehen abgekoppelt ist - Binnengewässer, nicht vom EU-Aalfangverbot 2026 betroffen. Aal neben Karpfen, Schleie, Hecht, Zander und Barsch im Bestand. Bewirtschaftung durch den Anglerverband Hamburg, befischbar für Mitglieder und Gastkarteninhaber; nur vom nichtmotorisierten Boot.
  • Hohendeicher See (Oortkatensee) Baggersee · Ochsenwerder / Kirchwerder, Bergedorf
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 45-75 cm (Entnahmefenster) |Limit: max. 3 Aale/Tag (Landeswert)
    Großer, klarer Baggersee (rund 62 ha) im Osten Hamburgs, als stehendes Binnengewässer klar außerhalb des EU-Aalfangverbots 2026. Aal neben Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Wels und Barsch im Bestand. Bewirtschaftung durch den Anglerverband Hamburg; Zugang für Mitglieder oder mit Gastkarte, Angeln nur vom nichtmotorisierten Boot, Fangbuchpflicht. Mit gutem Weißfischbestand ein solides Revier für die Nachtangelei.