raubfischmagazin
Schonzeiten & Mindestmaße

Schonzeiten in Hamburg

Die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für 11 Raubfischarten in Hamburg - quellenbelegt und mit Stand. Für die Details je Art (mit Gewässer-Besonderheiten) auf die Fischart klicken.

Fischart Schonzeit Mindestmaß Rechtsgrundlage
Hecht 1. Februar - 31. Mai 45 cm HmbFAnGDVO, Anlage 1/2
Zander 1. Februar - 31. Mai 45 cm HmbFAnGDVO, § 14 / Anlage 1
Wels keine gesetzliche - HmbFAnGDVO
Aal keine gesetzliche 45 cm HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1/2
Flussbarsch keine gesetzliche 10 cm HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1
Forelle 15. Oktober - 15. Februar 20 cm HmbFAnGDVO, Anlage
Rapfen keine gesetzliche 50 cm HmbFAnGDVO, Anlage 1 (Entnahmefenster)
Aland keine gesetzliche - angelmagazin.de - Schonzeiten Hamburg
Döbel keine gesetzliche - angelmagazin.de - Schonzeiten Hamburg
Quappe keine gesetzliche 30 cm beute-fieber.de - Schonzeiten Hamburg
Regenbogenforelle keine gesetzliche - beute-fieber.de - Schonzeiten Hamburg
Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes Hamburg sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen kann. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Welche Raubfische haben in Hamburg eine Schonzeit?

In Hamburg gelten unter anderem für Hecht, Zander, Forelle gesetzliche Schonzeiten. Die genauen Zeiträume und Mindestmaße stehen in der Tabelle oben, jeweils mit Rechtsgrundlage.

Gelten die Landeswerte auch am Vereinsgewässer?

Die Werte auf dieser Seite sind die gesetzlichen Vorgaben des Landes Hamburg. Der Bewirtschafter eines Gewässers (Verein, Genossenschaft) kann in seiner Gewässerordnung strengere Schonzeiten oder Mindestmaße festlegen - im Zweifel gilt der Erlaubnisschein des Reviers.