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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 09.12.2025
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 09.12.2025
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Im Rheinhauptstrom gilt eine Aal-Schonzeit 01.10.-01.03. (EU-Aalverordnung); in allen übrigen Gewässern keine Schonzeit. Mindestmaß 50 cm.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Nordrhein-Westfalen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Nordrhein-Westfalen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Rhein bei Köln Strom · Köln, Rhein-Hauptstrom (ca. Strom-km 688)
    Schonzeit: 01.10.-01.03. (Rheinhauptstrom) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 3 Aale/Tag (Bewirtschafter)
    Der Erlaubnisschein der Rheinfischereigenossenschaft gilt für den gesamten Rhein-Hauptstrom in NRW. Anders als sonst in NRW gilt am Hauptstrom eine Aal-Schonzeit vom 01.10. bis 01.03. - sie schützt die im Herbst abwandernden Blankaale auf ihrem Weg zur Sargassosee (EU-Aalverordnung, Aalbewirtschaftungsplan Rheingebiet). Nebengewässer wie Häfen, Altarme und Baggerseen sind vom Schein ausgenommen. Fangbegrenzung: höchstens 3 Aale/Tag.
  • Rhein bei Düsseldorf/Duisburg Strom · Düsseldorf bis Duisburg, Niederrhein (ca. Strom-km 744-780)
    Schonzeit: 01.10.-01.03. (Rheinhauptstrom) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 3 Aale/Tag (Bewirtschafter)
    Der Düsseldorfer und Duisburger Rheinabschnitt fällt unter denselben Hauptstrom-Erlaubnisschein. Auch hier gilt die EU-bedingte Aal-Schonzeit 01.10.-01.03. zum Schutz der abwandernden Blankaale; ein abends und nachts beangelter Strom mit Buhnenfeldern und Hafeneinfahrten als klassischen Aalplätzen. Die Häfen selbst sind Nebengewässer und nicht im Rhein-Schein enthalten.
  • Möhnesee (Möhnetalsperre) Talsperre · Kreis Soest, Sauerland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit rund 1.037 ha die größte Ruhrverband-Talsperre, vom Ruhrverband bewirtschaftet und besetzt; Aal gehört zu den Hauptfischarten. Da kein Rhein-Hauptstrom, gilt keine Aal-Schonzeit - nur das Landes-Mindestmaß 50 cm. Die Tageslimits des Ruhrverbands betreffen vor allem Raubfische; für Aal die Stückzahlen am Erlaubnisvertrag prüfen. Tief (bis 32 m), Ufer- und Bootsangeln möglich.
  • Biggesee (Biggetalsperre) Talsperre · Kreis Olpe, Sauerland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 714 ha und bis zu 50 m Tiefe eine der größten Talsperren des Sauerlands, vom Ruhrverband bewirtschaftet. Aal etabliert, gut genährte Fische. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Für den Biggesee ist ein eigener Erlaubnisvertrag nötig (getrennt von der Listertalsperre). Aalansitz lohnt vor allem in den wärmeren Monaten an Uferkanten.
  • Sorpesee (Sorpetalsperre) Talsperre · Sundern, Hochsauerlandkreis
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Tiefe Sauerland-Talsperre des Ruhrverbands, bekannt für Renken und Seeforellen, aber mit etabliertem Aalbestand. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Landes-Mindestmaß 50 cm. Tageslimits gelten primär für Hecht, Zander, Forelle und große Barsche - maßgeblich ist der Erlaubnisschein. Nachtangeln vom Ufer saisonal (01.06.-31.10.) gestattet, was dem nachtaktiven Aal entgegenkommt.
  • Baldeneysee Flussstausee (Ruhr) · Essen, Ruhrgebiet
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter der sechs Ruhrstauseen (rund 265 ha), Stauabschnitt der Ruhr in Essen. Bewirtschaftet und regelmäßig besetzt vom Fischereiverein Essen e.V. Sehr artenreich - neben Aal u.a. Barbe, Zander, Hecht, Wels, Rapfen. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Gast-/Tageskarten am Fischerhaus am See oder online; Details zur Gewässerordnung beachten.
  • Rursee (Rurtalsperre mit Obersee) Talsperre · Nationalpark Eifel, Kreise Düren/Aachen
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 4 Aale/Tag (Bewirtschafter), max. 20 Fische/Tag
    Großer Eifelsee im Nationalpark, fischereilich verantwortet von der FPG Rursee e.V. Die Angelbedingungen nennen für Aal ausdrücklich Mindestmaß 50 cm und Schonzeit 'ohne' - keine Aal-Schonzeit, da kein Rheinhauptstrom. Öffentlich belegte Sonderregel: Tageshöchstfangmenge von maximal 4 Aalen und insgesamt höchstens 20 Fischen pro Tag.
  • Rhein-Herne-Kanal Schifffahrtskanal · Duisburg bis Herne, Ruhrgebiet
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Klassisches Ruhrgebiets-Kanalrevier, vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe bewirtschaftet und gehegt. Da Kanal und kein Rheinhauptstrom, keine Aal-Schonzeit, nur das Landes-Mindestmaß 50 cm. Der LFV setzt in den Kanälen gezielt Jungaale ein, weil naturnahe Laichstrukturen fehlen - der Aalbestand wird aktiv durch Besatz gestützt. Tagesscheine im regionalen Angelfachhandel.
  • Wesel-Datteln-Kanal Schifffahrtskanal · Wesel bis Datteln, Niederrhein / nördliches Ruhrgebiet
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 60 km langer Kanal vom Rhein bei Wesel bis Datteln, einer der vier vom LFV Westfalen und Lippe bewirtschafteten Kanäle. Neben Friedfisch und Zander gehört der Aal zum festen Bestand - der Verband besetzt die Kanäle ausdrücklich auch mit Jungaalen. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Mindestmaß 50 cm. Günstige Tageskarten an regionalen Verkaufsstellen.
  • Dortmund-Ems-Kanal Schifffahrtskanal · Dortmund nordwärts Richtung Münsterland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Langgestreckter Kanal ab Dortmund, ebenfalls vom LFV Westfalen und Lippe bewirtschaftet. Hauptfischarten sind Rotauge, Brasse, Karpfen, Schleie, Barsch, Zander und Aal. Keine Aal-Schonzeit (kein Rheinhauptstrom), Landes-Mindestmaß 50 cm. Wie bei den anderen LFV-Kanälen wird der Aalbestand durch gezielten Jungaal-Besatz gestützt.