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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Bayern

Die Schonzeit für Aal in Bayern läuft vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Aal nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2026
Schonzeit
1. Oktober bis 31. Dezember
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2026
Wichtig für Bayern: Die gesetzliche Schonzeit (01.10.-31.12.) und das Schonmaß 50 cm gelten nur im Rhein-/Main-, Elbe- und Wesergebiet; im Donau-Einzugsgebiet (Großteil Bayerns) ist der Aal nicht gesondert geregelt - dort setzen die Bewirtschafter meist 50 cm an. Sekundärquellen nennen oft fälschlich '31.01.'.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Bayern Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Bayern dauert vom 1. Oktober bis 31. Dezember. Maßgeblich ist die AVBayFiG, Anlage zu § 11 (Schonzeiten/Schonmaße).

Wie groß muss ein Aal in Bayern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Bayern 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bayern

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Main (unterfränkischer Abschnitt) Fluss · Unterfranken (Aschaffenburg bis Schweinfurt/Würzburg)
    Schonzeit: 01.10.-31.12. (Rhein-/Maingebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Main liegt im Rhein-Einzugsgebiet - hier gilt der gesetzliche Aal-Schonzeitrahmen (01.10.-31.12., 50 cm) nach AVBayFiG voll. Der Main ist eines der wenigen bayerischen Gewässer mit natürlichem Aal-Aufstieg über das Rhein-System; trotzdem stützt sich der Bestand stark auf Besatz. In der Salmonidenregion der kleineren Zuflüsse ist der Aal weder zu besetzen noch geschützt - im Main selbst gilt der Landeswert.
  • Großer Brombachsee Stausee · Mittelfranken, Fränkisches Seenland (Lkr. Roth)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 2 Aale/Tag, 10/Jahr (Verband)
    Größter See des Fränkischen Seenlands und ausgewiesenes Aal-Besatzgewässer - der Aalbestand beruht hier vollständig auf Besatz, da das Seenland im Donau-Einzugsgebiet liegt (kein natürlicher Aalaufstieg). Eine gesetzliche Schonzeit besteht im Donau-Gebiet nicht; der Bewirtschafter begrenzt die Entnahme bewusst (2/Tag, 10/Jahr, gewässerübergreifend). Erlaubnisscheine online über hejfish.
  • Altmühlsee Speichersee · Mittelfranken, Fränkisches Seenland (bei Gunzenhausen)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 2 Aale/Tag, 10/Jahr (Verband)
    Flacher, nährstoffreicher Speichersee an der Altmühl - ebenfalls Aal-Besatzgewässer des Verbands. Da der Aal im Donau-System nicht natürlich vorkommt, stammt jeder Aal aus Besatz; eine gesetzliche Schonzeit gibt es nicht. Es gelten dieselben Verbandslimits (2/Tag, 10/Jahr gewässerübergreifend).
  • Chiemsee See · Oberbayern (Lkr. Rosenheim/Traunstein)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: Uferangeln auf Aal nur 01.05.-31.10. (bis 23.30 Uhr)
    Bayerns größter Voralpensee, bewirtschaftet von der traditionsreichen Berufsfischer-Genossenschaft. Statt einer gesetzlichen Schonzeit (Donau-System) regelt der Bewirtschafter das Aalangeln über ein Zeitfenster: gezieltes Aalfischen vom Ufer nur vom 1. Mai bis 31. Oktober (bis 23.30 Uhr, zwei Handangeln mit je einem Haken). Schonmaß laut Bestimmungen 50 cm.
  • Starnberger See See · Oberbayern, Fünfseenland (Lkr. Starnberg)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Tiefer Voralpensee (Würmsee), dessen Fischereirechte einheitlich von der Fischereigenossenschaft Würmsee verwaltet werden. Angelsaison 01.04.-01.11. Der Aal kommt vor, ist aber wie überall im Donau-System ausschließlich besatzabhängig; eine gesetzliche Schonzeit besteht nicht. Die verbindlichen Aal-Regeln stehen in den jährlichen Bestimmungen auf dem Erlaubnisschein.
  • Forggensee Stausee (Lech) · Schwaben/Allgäu (bei Füssen, Lkr. Ostallgäu)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter Speichersee Süddeutschlands, vom Lech gespeist und vom Kreisfischereiverein Füssen bewirtschaftet. Aal ist als Fischart gelistet; Nachtangeln ist erlaubt und gilt als aussichtsreich auf Aal. Da der Forggensee im Donau-System (Lech) liegt, gibt es keine gesetzliche Aal-Schonzeit - maßgeblich sind Schonmaß (50 cm) und die Vereinsbestimmungen auf dem Erlaubnisschein.
  • Lech bei Augsburg Fluss / Lechkanäle · Schwaben (Augsburg)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: keine Aal-Fangbegrenzung (Verein)
    Der Lech mit seinen Augsburger Kanälen ist ein klassisches städtisches Aalrevier. Die Gewässerordnung des Lechfischereivereins führt den Aal mit 50 cm Schonmaß und ohne Schonzeit/Fangbegrenzung. Lech = Donau-System, daher kein natürlicher Aalaufstieg; der Bestand ist besatzabhängig. Hinweis: Am Lech gilt 01.10.-14.02. eine Köderbeschränkung (nur Fliege, Spinnköder oder toter Köderfisch am Einzelhaken).
  • Donau bei Donauwörth Fluss · Schwaben (Raum Donauwörth, Lkr. Donau-Ries)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Langer privat bewirtschafteter Donau-Abschnitt um Donauwörth mit breitem Artenspektrum (Huchen, Waller, Hecht, Zander, Aal u.a.). Schonbestimmungen für Schwaben: Aal 50 cm, keine Schonzeit. Die Donau gehört nicht zum natürlichen Verbreitungsgebiet des Aals - Fänge gehen auf Besatz bzw. eingewanderte Einzeltiere zurück, der Aal ist hier kein Massenfisch.
  • Donaugrabensystem (Regensburg-Pfatter) Grabensystem / Donau-Altwässer · Oberpfalz (Donau zwischen Regensburg und Pfatter)
    Schonzeit: keine (Donau-Gebiet) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Weit verzweigtes, krautiges Grabensystem mit Totholz und Gebüsch entlang der Donau - ein typisches Aal-Habitat (versteckreich, naturnah). Aal, Karpfen, Hecht und Zander sind die Hauptarten. Keine gesetzliche Schonzeit (Donau-Gebiet). Zu beachten ist die Naturschutzgebiets-Verordnung 'Pfatterer Au'; Schonmaß und Detailregeln stehen auf dem Erlaubnisschein.
  • Main-Donau-Kanal (mittelfränkischer Abschnitt) Kanal · Mittelfranken (Raum Nürnberg/Roth)
    Schonzeit: keine (Donau-Abschnitt) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 2 Aale/Tag, 10/Jahr (Verband)
    Der Main-Donau-Kanal verbindet zwei Flussgebiete; der mittelfränkische Abschnitt zählt zu den Verbandsgewässern des Fischereiverbands Mittelfranken und ist über dessen Jahreserlaubnisschein befischbar. Es gelten die Verbandslimits (2 Aale/Tag, 10/Jahr). Als künstlich gestautes, tieferes Gewässer ein interessantes Aal-Revier - Bestand besatzgestützt.