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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Hessen

Die Schonzeit für Aal in Hessen läuft vom 15. September bis 1. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 50 cm. In dieser Zeit darf dem Aal nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2023
Schonzeit
15. September bis 1. März
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2023
Wichtig für Hessen: Entnahmefenster 50-70 cm (Höchstmaß 70 cm). Catch & Release ist in Hessen unzulässig.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Hessen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Hessen dauert vom 15. September bis 1. März. Maßgeblich ist die Hessische Fischereiverordnung (HFischV) 2023.

Wie groß muss ein Aal in Hessen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Hessen 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Hessen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Hessischer Rhein Strom · Südhessen (Raum Gernsheim/Biebesheim/Trebur)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Den hessischen Rheinabschnitt bewirtschaftet das Land Hessen über die HLG; der Erlaubnisschein läuft seit 2025 online über hejfish.com. Der Aal profitiert hier besonders vom Entnahmefenster, weil der Rhein die zentrale Abwanderungsroute der Blankaale zur Sargassosee ist.
  • Main bei Frankfurt Fluss · Frankfurt am Main (Stadtstrecke)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die Frankfurter Fischer- und Schifferzunft bewirtschaftet den Main in Frankfurt; Gastkarten über die Zunft und hejfish.com. Auf der hessischen Mainseite gelten die Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung. Spinn- und Kunstköderfischen ist erst ab 1. Juni gestattet, davor nur Naturköder. Der Main ist über den Rhein an dieselbe Aal-Abwanderungsroute angebunden.
  • Kinzig bei Hanau Fluss · Main-Kinzig-Kreis (Hanau und Umgebung)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die IG-Kinzig bewirtschaftet die Abschnitte A bis C; Gastkarten in regionalen Angelgeschäften. Die Angelordnung verweist für Maße und Schonzeiten auf die HFischV (Landeswert). Der untere Kinziglauf mündet bei Hanau in den Main und ist darüber an das Rhein-Main-Aalsystem angebunden.
  • Edersee Talsperre · Landkreis Waldeck-Frankenberg (Nordhessen)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Fischereirechtsinhaber ist der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee; Erlaubnisscheine online. Der Verband hat eigene Sonderregeln (z.B. Hecht 1/Tag, Zander 2/Tag); für den Aal gilt der HFischV-Landeswert. Als großer abgeschlossener Stausee ohne natürlichen Aalaufstieg lebt der Aalbestand vom Besatz. Hinweis: ältere Verbands-PDFs nennen noch '01.10.-01.03. / 50 cm' - maßgeblich ist die aktuelle HFischV (Entnahmefenster 50-70 cm).
  • Diemelsee Talsperre · Landkreis Waldeck-Frankenberg, Grenze zu NRW
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die Gemeinde Diemelsee ist seit 2019 Pächter und gibt Erlaubnisscheine für den gesamten See aus (auch die westfälische Seite). Die Angelbestimmungen führen Aal mit Entnahmefenster 50-70 cm und Schonzeit 15.09.-01.03.; jährlicher Besatz u.a. mit Aal. Der See gehört zum Weser-Einzugsgebiet.
  • Fulda bei Kassel Fluss · Nordhessen (Kassel bis Hann. Münden)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Die Fulda unterhalb Kassel wird von der Fischereigenossenschaft Münden bewirtschaftet; Gäste angeln mit Erlaubnisschein auf hessischer und niedersächsischer Seite. Aal kommt vor. Die Fulda gehört zum Weser-System; der hessische Landeswert gilt für den Aal.
  • Werra bei Eschwege Fluss · Werra-Meißner-Kreis (Osthessen)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der ASV Eschwege bewirtschaftet die Werra von der Frieda-Mündung bis hinter Albungen sowie Teile des Werratalsees; Gastkarten u.a. bei Askari. Aal gehört zum Bestand. Sonderregel am Werratalsee: max. 10 Fische/Tag (davon 2 Raubfische). Die Werra gehört zum Weser-System. Hinweis: Die Vereinsseite nennt für Aal noch die alte Schonzeit 01.10.-01.03.; maßgeblich ist der aktuelle Landeswert 15.09.-01.03.
  • Lahn bei Marburg Fluss · Landkreis Marburg-Biedenkopf (Mittelhessen)
    Schonzeit: 15.09.-01.03. (Landeswert) | Mindestmaß: 50-70 cm (Entnahmefenster) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der Fischereiverein Marburg bewirtschaftet die Lahn von der Ohm-Mündung bis zum 'Grünen Wehr' inkl. Nebenarme; Gastkarten online und an Ausgabestellen. Sonderregel: Angelverbot für Barbe, Nase, Gründling, Elritze sowie Krebse/Muscheln. Für Aal gilt der Landeswert. Die Lahn ist ein Rhein-Nebenfluss und an die Rhein-Aalabwanderung angebunden.