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Schonzeit & Mindestmaß

Aal-Schonzeit in Saarland

In Saarland gibt es für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2020
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2020
Wichtig für Saarland: Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Aal während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Aal-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Aal in Saarland Schonzeit?

In Saarland besteht für den Aal in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiordnung Saarland (LFO), § 2). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Aal in Saarland sein?

Das Mindestmaß beträgt in Saarland 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Aal-Schonzeit an bekannten Gewässern in Saarland

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Saar bei Saarbrücken Fluss · Saarbrücken (Grenzstein Auersmacher bis Brücke Luisenthal)
    Schonzeit: keine (Landeswert); Blankaale ganzjährig geschützt (ASV) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der ASV Saarbrücken bewirtschaftet rund 17 km Saar. Die Saar ist über Schleusen an Mosel und Rhein angebunden - ein Wander-Revier für abwandernde Blankaale. Deshalb stellt der Verein laichreife Blankaale (versilberte Aale) ganzjährig unter Schutz; sie sind zurückzusetzen. Daneben kommen praktisch alle heimischen Arten vor (Hecht, Zander, Wels, Barsch).
  • Saar bei Saarlouis Fluss · Saarlouis (Bistmündung Wadgassen bis Wehr Rehlingen)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der bewirtschaftete Abschnitt reicht von der Bistmündung bei Wadgassen bis zum Wehr Rehlingen; gefischt wird mit zwei Ruten. Als unterer Saar-Abschnitt liegt das Revier nah der Mündung in die Mosel - am natürlichen Aal-Wanderweg Richtung Rhein und Nordsee. Erlaubnisscheine u.a. bei Angelsport Becker.
  • Bostalsee Stausee · Sankt Wendeler Land / Nohfelden
    Schonzeit: keine (Landeswert); Angelsperre 01.01.-15.02. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 1 Aal/Tag (mit Karpfen/Zander/Hecht kombiniert)
    Der Bostalsee ist ein selbstständiger, geschlossener Fischereibezirk mit eigenen Angelbestimmungen. Die Tagesfangmenge erlaubt nur einen Aal (alternativ Karpfen, Zander oder Hecht), und der See ist vom 1. Januar bis 15. Februar gesperrt. Aal zählt zu den begehrten Zielfischen, die Entnahme ist aber strenger geregelt als der Landeswert. Erlaubnisscheine über Verkaufsstellen und hejfish.com.
  • Losheimer Stausee Stausee · Losheim am See / Merzig-Wadern
    Schonzeit: keine (Landeswert); Angelsaison 01.02.-15.12. | Mindestmaß: 50 cm |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Am Westufer ist eine rund 1,5 km lange Angelzone ausgewiesen. Zum Bestand zählen neben Aal auch Forellen, Saibling, Zander, Hecht, Karpfen, Schleie und Quappe. Die Angelsaison läuft 1. Februar bis 15. Dezember, die übrige Zeit dient der Bestandspflege. Das Fischereirecht wurde 2024 neu verpachtet - Detailregeln vor Ort erfragen.
  • Würzbacher Weiher Weiher · Blieskastel-Niederwürzbach / Saarpfalz-Kreis
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 1 Aal/Tag (Weiherordnung)
    Den Würzbacher Weiher bewirtschaftet der ASV Würzbacher Weiher e.V. Laut Weiherordnung gilt für Aal 50 cm Mindestmaß und eine Tagesfangmenge von einem Aal. Für Gäste eng geregelt: Gastkarten nur 1. Juli bis 30. September, und nur in Begleitung eines Vereinsmitglieds. Aalbesatz ist laut Verein vorhanden.
    Bewirtschafter: ASV Würzbacher Weiher e.V.
  • Blies bei Neunkirchen Fluss · Neunkirchen / Wellesweiler
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 50 cm |Limit: max. 2 Aale/Tag (Tageskarten-Bestimmungen)
    Die Blies ist Nebenfluss der Saar und über diese an Mosel und Rhein angebunden - sie beherbergt über 20 Fischarten, darunter den Aal. Der ASV 1929 Neunkirchen-Saar bewirtschaftet den Abschnitt zwischen Hüttengelände und großer Brücke Wellesweiler. Laut Tageskarten-Bestimmungen gilt für Aal 50 cm und eine Fangquote von zwei Stück pro Tag. Die Tageskarte kostet 8 Euro.