Beim Aal gilt eine Besonderheit: Er laicht nicht bei uns, sondern in der Sargassosee - die 'Schonzeit' ist deshalb keine Laichschonzeit, sondern eine geschlossene Zeit zum Schutz der abwandernden Blankaale. Eine solche Schonzeit haben fünf Länder: Baden-Württemberg (nur im Rheingebiet) und Hessen jeweils 15.09.-01.03., Bayern 01.10.-31.12., Thüringen 01.11.-28.02. und Mecklenburg-Vorpommern (Binnen) 01.12.-28.02.; in Nordrhein-Westfalen gilt sie nur im Rheinhauptstrom. Das Mindestmaß liegt meist bei 50 cm (Niedersachsen 35, an der Küste teils 28-45 cm); Hamburg und Hessen führen ein Entnahmefenster. Weil der Europäische Aal vom Aussterben bedroht ist (EU-Aalverordnung), kommen vielerorts Tagesfanglimits dazu - und an Nord- und Ostsee gilt zeitweise ein komplettes Fangverbot.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß | Quelle / Stand |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 15.09. - 01.03. | 50 cm | Landesfischereiverordnung BW (LFischVO), § 1 Anlage Stand: Stand 18.02.2022 Schonzeit und Mindestmaß gelten nur im Rhein und seinem Gewässersystem; für Donau-Gewässer und den Bodensee (eigenes Recht) gilt sie nicht. |
| Bayern | 01.10. - 31.12. | 50 cm | AVBayFiG, Anlage zu § 11 (Schonzeiten/Schonmaße) Stand: Fassung 2026 Die gesetzliche Schonzeit (01.10.-31.12.) und das Schonmaß 50 cm gelten nur im Rhein-/Main-, Elbe- und Wesergebiet; im Donau-Einzugsgebiet (Großteil Bayerns) ist der Aal nicht gesondert geregelt - dort setzen die Bewirtschafter meist 50 cm an. Sekundärquellen nennen oft fälschlich '31.01.'. |
| Berlin | keine Schonzeit | 50 cm | Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Stand: Fassung 2025 Keine Schonzeit. Mindestmaß zum 27.10.2025 von 45 auf 50 cm angehoben. Max. 3 Aale und Zander zusammen pro Fangtag. |
| Brandenburg | keine Schonzeit | 50 cm | Fischereiordnung Brandenburg (BbgFischO), Anlage + § 2a Stand: Stand 2024 Keine Schonzeit, Mindestmaß 50 cm. Max. 3 Aale pro Fangtag (§ 2a, Umsetzung EU-Aalverordnung). |
| Bremen | keine Schonzeit | 45 cm | Bremische Binnenfischereiverordnung, § 3 Stand: Fassung 2011 Mindestmaß 45 cm, keine Schonzeit. Einzelne Sekundärquellen nennen 50 cm - im Zweifel beim Landesfischereiverband gegenprüfen. |
| Hamburg | keine Schonzeit | 45 cm | HmbFAnGDVO 2019, Anlage 1/2 Stand: Fassung 2019 Entnahmefenster 45-75 cm (Höchstmaß 75 cm), keine Schonzeit, max. 3 Aale pro Fangtag. |
| Hessen | 15.09. - 01.03. | 50 cm | Hessische Fischereiverordnung (HFischV) 2023 Stand: Fassung 2023 Entnahmefenster 50-70 cm (Höchstmaß 70 cm). Catch & Release ist in Hessen unzulässig. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.12. - 28.02. | 50 cm | Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO), § 4/§ 5 Stand: Stand 2011 Binnengewässer: Schonzeit 01.12.-28.02., 50 cm. An der Ostseeküste ist die Freizeit-Aalfischerei 2026 ganzjährig verboten (EU-Verordnung). |
| Niedersachsen | keine Schonzeit | 35 cm | Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3 Stand: Fassung 1989 Mindestmaß 35 cm; nur 28 cm in den Küsten-Landkreisen (u.a. Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Cuxhaven, Stade). Keine Schonzeit im Binnenland. |
| Nordrhein-Westfalen | keine Schonzeit | 50 cm | Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO) Stand: Fassung 09.12.2025 Im Rheinhauptstrom gilt eine Aal-Schonzeit 01.10.-01.03. (EU-Aalverordnung); in allen übrigen Gewässern keine Schonzeit. Mindestmaß 50 cm. |
| Rheinland-Pfalz | keine Schonzeit | 50 cm | Landesfischereiordnung RLP (FischGDV), § 20 Stand: Fassung 2021 Mindestmaß 50 cm. Für den Rhein (Bundeswasserstraße) kann eine gesonderte Aal-Schonzeit gelten - im aktuellen Verordnungstext bzw. bei der Fischereibehörde prüfen. |
| Saarland | keine Schonzeit | 50 cm | Landesfischereiordnung Saarland (LFO), § 2 Stand: Fassung 2020 Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit. |
| Sachsen | keine Schonzeit | 50 cm | Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage Stand: Fassung 2022 Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit. Die Fischereibehörde kann den Aalfang per Allgemeinverfügung zeitlich/räumlich einschränken. |
| Sachsen-Anhalt | keine Schonzeit | 50 cm | Fischereiordnung Sachsen-Anhalt (FischO LSA), § 3/§ 4 Stand: Fassung 2013 Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit. |
| Schleswig-Holstein | keine Schonzeit | 50 cm | Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1 Stand: Fassung 2021 Binnengewässer: 50 cm, keine Schonzeit. An der Küste/Ostsee gilt das EU-Aalfangverbot (geschlossene Monate jährlich neu) - vor der Saison prüfen. |
| Thüringen | 01.11. - 28.02. | 50 cm | Ausführungsverordnung Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO 2020), § 1 Stand: vom 11.08.2020 Schonzeit 01.11.-28.02., Mindestmaß 50 cm. Mit der Handangel max. 2 Aale pro Fangtag. |
Diese Angaben geben den Stand der jeweiligen Landes-Fischereiverordnung wieder und dienen der Orientierung. Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Verordnung des Bundeslandes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Schonzeiten und Mindestmaße festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Warum hat der Aal keine klassische Schonzeit?
Der Aal ist ein katadromer Wanderfisch: Er wächst über viele Jahre in unseren Flüssen und Seen heran, wandert dann als geschlechtsreifer Blankaal über 5.000 Kilometer zurück in die Sargassosee im Atlantik, laicht dort ein einziges Mal und stirbt. Er pflanzt sich also nicht im Inland fort - es gibt keine örtliche Laichzeit, die eine Schonzeit schützen könnte.
Deshalb sehen die meisten Bundesländer für den Aal keine Schonzeit vor. Wo es eine gibt - in Baden-Württemberg (Rheingebiet), Bayern, Hessen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern - liegt sie bewusst im Herbst und Winter: Sie schützt die abwandernden Blankaale auf ihrem Weg zum Meer, also genau die Tiere, die für den Fortbestand der Art sorgen. Jeder im Binnenland gefangene Aal ist ein Fisch, der noch nie abgelaicht hat.
Mindestmaß, Entnahmefenster und Fanglimits
Das gesetzliche Mindestmaß liegt in den meisten Ländern bei 50 cm. Niedersachsen ist mit 35 cm (an der Küste 28 cm) die große Ausnahme, Bremen und Hamburg liegen bei 45 cm. Hamburg (45 bis 75 cm) und Hessen (50 bis 70 cm) gehen einen Schritt weiter und schreiben ein Entnahmefenster vor, das auch große Aale schützt - denn gerade die größten Weibchen tragen am meisten zum Laicherfolg bei.
Dazu kommen in mehreren Ländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen) Tagesfanglimits von meist zwei bis drei Aalen. Sie alle setzen die EU-Aalverordnung (EG) 1100/2007 um, deren Kernziel es ist, die Abwanderung von mindestens 40 Prozent der natürlichen Blankaal-Biomasse ins Meer zu sichern.
Aal an der Küste: das EU-Fangverbot
An den Meeres- und Küstengewässern gilt eine eigene, strengere Logik. An der Ostseeküste ist die Freizeitfischerei auf Aal 2026 ganzjährig verboten; in den Nordsee- und Brackgewässern legt die EU jedes Jahr geschlossene Monate fest. Diese Fangverbote betreffen die Küste - die Binnenseen und -flüsse desselben Bundeslandes fallen unter das oben genannte Landesrecht. Wer an Bundeswasserstraßen oder in Küstennähe angelt, sollte die aktuelle EU-Regelung der jeweiligen Saison gesondert prüfen.
Ein gefährdeter Fisch
Der Europäische Aal ist von der Weltnaturschutzunion (IUCN) als vom Aussterben bedroht eingestuft; die Zahl der an Europas Küsten ankommenden Glasaale ist seit den 1980er-Jahren um über 90 Prozent eingebrochen. Viele Anglerinnen und Angler setzen Aale deshalb freiwillig zurück oder entnehmen nur maßvoll. Wie man einen Aal schonend hakt (Stichwort Kreishaken) und zurücksetzt, steht im großen Aal-Guide.
Häufige Fragen zur Schonzeit des Aal
Hat der Aal eine Schonzeit?
In fünf Bundesländern ja: Baden-Württemberg (nur im Rheingebiet) und Hessen jeweils 15. September bis 1. März, Bayern 1. Oktober bis 31. Dezember, Thüringen 1. November bis 28. Februar und Mecklenburg-Vorpommern (Binnengewässer) 1. Dezember bis 28. Februar; in NRW gilt sie nur im Rheinhauptstrom. In den übrigen Ländern gibt es keine Aal-Schonzeit. Diese Zeiten schützen nicht das Laichen (das findet im Atlantik statt), sondern die im Herbst und Winter abwandernden Blankaale.
Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn entnehmen darf?
In den meisten Bundesländern 50 cm. Ausnahmen: Niedersachsen 35 cm (an der Küste teils 28 cm), Bremen und Hamburg 45 cm. Hamburg (45-75 cm) und Hessen (50-70 cm) arbeiten mit einem Entnahmefenster, das auch ein Höchstmaß setzt. Berlin hat das Mindestmaß zum Oktober 2025 von 45 auf 50 cm angehoben.
Warum hat der Aal so oft keine klassische Schonzeit?
Weil er sich nicht im Inland fortpflanzt: Der Aal wandert zum Laichen über 5.000 km in die Sargassosee und stirbt danach. Es gibt also keine lokale Laichzeit zu schützen. Stattdessen setzen die Länder geschlossene Zeiten für die abwandernden Blankaale, Mindestmaße, Tagesfanglimits (oft 3 Aale) und an der Küste Fangverbote - alles im Rahmen der EU-Aalverordnung (EG) 1100/2007.
Darf ich an Nord- und Ostsee oder im Rhein auf Aal angeln?
An der Ostseeküste ist die Freizeitfischerei auf Aal 2026 ganzjährig verboten; in den Nordsee- und Brackgewässern gelten geschlossene Monate, die die EU jährlich neu festlegt. Diese Verbote betreffen die Meeres- und Küstengewässer, nicht automatisch die Binnenseen und -flüsse. Auf den Bundeswasserstraßen, vor allem im Rhein, gilt eine eigene Aal-Schonzeit. Prüfen Sie die aktuelle Lage vor der Saison.