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Talsperre · Lkr. Waldeck-Frankenberg, Nordhessen (an der NRW-Grenze)

Diemelsee

Der Diemelsee liegt am Rand des Sauerlands, gehört aber zu Hessen - eine Talsperre, die vor allem fürs Schlepp-Hechtangeln bekannt ist. Dazu Welse von fast zwei Metern, die hier ohne Fangbeschränkung befischt werden dürfen. Was hier beißt und was erlaubt ist.

Von der Redaktion Stand: Juli 2026
Der Diemelsee - Talsperre am Rand des Sauerlands
Typ
Talsperre
Lage
Lkr. Waldeck-Frankenberg, Nordhessen (an der NRW-Grenze)
Bundesland
Hessen
Raubfischarten
3
Das Wichtigste in Kürze

Der Diemelsee ist eine Talsperre am Rand des Sauerlands, die aber in Hessen liegt und dem hessischen Recht unterliegt; er gehört zum Weser-Einzugsgebiet. Seit 2019 ist die Gemeinde Diemelsee Pächter und gibt Erlaubnisscheine für den gesamten See aus (auch für die westfälische Seite). Der See ist bekannt fürs Schlepp-Hechtangeln - für den Hecht gilt ein Entnahmefenster von 50 bis 90 cm, ein Tageslimit von zwei Hechten und eine Schonzeit vom 1. Februar bis 15. April. Der Wels steht ausdrücklich auf der Liste der Arten ohne Fangbeschränkung (kein Mindestmaß, keine Schonzeit, keine Stückzahl) - Welse von fast zwei Metern sind im See heimisch. Für den Aal gilt das hessische Entnahmefenster (50 bis 70 cm, Schonzeit 15. September bis 1. März); der See wird jährlich besetzt. Wichtig: Vom 1. Februar bis 15. April darf nur vom Ufer und nur mit Wurm- oder Teigangel geangelt werden, Bootsangeln erst ab 16. April.

Schlepp-Hecht
bekannt für Entnahmefenster 50-90 cm
Wels bis ~2 m
ohne Fangbeschränkung kein Maß, keine Schonzeit
Sauerland-Rand
aber Hessen Weser-Einzugsgebiet

Die Talsperre am Sauerland-Rand

Der Diemelsee liegt landschaftlich am Rand des Sauerlands, gehört aber zu Hessen - und damit dem hessischen Fischereirecht. Die Talsperre im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist Teil des Weser-Einzugsgebiets und ein beliebtes Angel- und Ausflugsziel. Für den Raubfischangler ist sie vor allem als Schlepp-Hechtrevier bekannt, beherbergt aber auch einen bemerkenswerten Welsbestand.

Welche Raubfische der See führt

  • Der Hecht ist der Klassiker - der See ist fürs Schleppen bekannt; das Entnahmefenster 50-90 cm schützt den Bestand.
  • Der Wels darf hier ohne Fangbeschränkung befischt werden; Fische von fast zwei Metern sind heimisch.
  • Der Aal unterliegt dem Entnahmefenster 50-70 cm und wird jährlich besetzt.

Angeln am Diemelsee

Seit 2019 ist die Gemeinde Diemelsee Pächter und gibt Erlaubnisscheine für den gesamten See aus - auch für die westfälische Seite, sodass eine Karte reicht. Das Schleppangeln auf Hecht ist die klassische Methode. Wichtig ist die Frühjahrsregel: Vom 1. Februar bis 15. April nur Uferangeln mit Wurm- oder Teigangel, Bootsangeln erst ab 16. April.

Die Regeln vor dem Angeln prüfen

Am Diemelsee sind das Hecht-Entnahmefenster 50-90 cm und die Frühjahrs-Bootssperre zentral. Die gewässerspezifischen Angaben stehen in der Tabelle unten; der Landesrahmen findet sich in den Schonzeiten in Hessen. Verbindlich sind immer die aktuellen Angelbestimmungen der Gemeinde Diemelsee.

Schonzeiten, Mindestmaße & Fanglimits am Diemelsee

Fischart Schonzeit Mindestmaß Fanglimit
Hecht Schonzeit Hessen → 01.02.-15.04. Entnahmefenster 50-90 cm 2 Hechte/Tag
Wels Schonzeit Hessen → keine (Landeswert) kein gesetzliches Wels ohne Fangbeschränkung (Bewirtschafter-Regel)
Aal Schonzeit Hessen → 15.09.-01.03. (Landeswert) 50-70 cm (Entnahmefenster) siehe Erlaubnisschein

Besonderheiten am Diemelsee

  • Hecht: Talsperre am Sauerland-Rand, liegt aber in Hessen (hessisches Recht). In der Schonzeit Boots- und Raubfischangeln verboten; bekannt fürs Schlepp-Hechtangeln.
  • Wels: Der Wels steht am Diemelsee ausdrücklich auf der Liste der Arten ohne Fangbeschränkung - kein Mindestmaß, keine Schonzeit, keine Stückzahlbegrenzung. Welse von fast 2 m Länge sind im See heimisch. Zu beachten: vom 1.2. bis 15.4. darf nur vom Ufer und nur mit Wurm- oder Teigangel geangelt werden (Bootsangeln erst ab 16.4.), was das Wallerangeln in dieser Phase einschränkt.
  • Aal: Die Gemeinde Diemelsee ist seit 2019 Pächter und gibt Erlaubnisscheine für den gesamten See aus (auch die westfälische Seite). Die Angelbestimmungen führen Aal mit Entnahmefenster 50-70 cm und Schonzeit 15.09.-01.03.; jährlicher Besatz u.a. mit Aal. Der See gehört zum Weser-Einzugsgebiet.
Bewirtschafter

Die Regeln am Diemelsee setzt Gemeinde Diemelsee. Angelkarte und Gewässerordnung des Bewirtschafters gehen im Zweifel dem Landesrecht vor - prüfen Sie vor dem Angeln die aktuell gültigen Bestimmungen Ihres Reviers.

Häufige Fragen zum Diemelsee

Welche Regeln gelten am Diemelsee für den Hecht?

Der Diemelsee ist bekannt fürs Schlepp-Hechtangeln. Für den Hecht gilt ein Entnahmefenster von 50 bis 90 cm, ein Tageslimit von zwei Hechten und eine Schonzeit vom 1. Februar bis 15. April. In dieser Schonzeit ist das Boots- und Raubfischangeln verboten - vom 1. Februar bis 15. April darf nur vom Ufer und nur mit Wurm- oder Teigangel gefischt werden, Bootsangeln erst ab 16. April.

Darf man am Diemelsee gezielt auf Wels angeln?

Ja, und das sogar ohne Fangbeschränkung: Der Wels steht am Diemelsee ausdrücklich auf der Liste der Arten ohne Mindestmaß, ohne Schonzeit und ohne Stückzahlbegrenzung. Welse von fast zwei Metern sind im See heimisch. Zu beachten ist aber die Frühjahrsregel: Vom 1. Februar bis 15. April ist nur Uferangeln mit Wurm- oder Teigangel erlaubt, was das gezielte Wallerangeln in dieser Phase einschränkt.

Wo bekommt man eine Angelkarte für den Diemelsee?

Bei der Gemeinde Diemelsee, die seit 2019 Pächter ist und Erlaubnisscheine für den gesamten See ausgibt - auch für die westfälische Seite. Damit reicht eine Karte für den ganzen Stausee. Die Angelbestimmungen führen die Arten mit ihren Entnahmefenstern (Hecht 50-90 cm, Aal 50-70 cm) und die Frühjahrsregeln auf.