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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Schleswig-Holstein

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Schleswig-Holstein läuft vom 1. Oktober bis 28. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2016
Schonzeit
1. Oktober bis 28. Februar
Mindestmaß
30 cm
Stand
Fassung 2016
Wichtig für Schleswig-Holstein: Bachforelle als Leitwert (Binnengewässer). An der Meeresküste (KüFVO) abweichend 40 cm und Schonzeit 01.10.-31.12. (nur für Fische im Laichkleid; blanke, silbrige Fische ausgenommen). Regenbogen-/Seeforelle in der Binnentabelle nicht gesondert.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Schleswig-Holstein Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Schleswig-Holstein dauert vom 1. Oktober bis 28. Februar. Maßgeblich ist die Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1; Küste: KüFVO.

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Schleswig-Holstein sein?

Das Mindestmaß beträgt in Schleswig-Holstein 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Schleswig-Holstein

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Treene Fließgewässer / Salmoniden- und Mischgewässer · Größter Nebenfluss der Eider; vom Ausfluss des Treßsees bei Augaard über Tarp und Treia bis Hollingstedt
    Schonzeit: 01.10.-28.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 30 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Oberlauf mit Bachforelle und Meerforelle (Laich- und Aufwuchsgewässer für Meerforelle und Lachs), Mittel-/Unterlauf zunehmend Weißfisch, Hecht und Aal. Der Fluss zieht durch Hügelland, Heide und Marsch.
  • Ostseeküste Fehmarn Küstenrevier (Ostsee) · Insel Fehmarn; Fangplätze u.a. Flügge, Westermarkelsdorf, Marienleuchte, Katharinenhof, Staberhuk
    Schonzeit: 01.10.-31.12. (Meerforelle Küste, nur Fische im Laichkleid) | Mindestmaß: 40 cm (Meerforelle, Landeswert Küste) |Limit: Küstenangelschein; Landesregeln beachten
    Küsten-Watfischen auf Meerforelle mit Wathose - Blinker/Küstenwobbler und Fliege. Die Ostküste (Marienleuchte, Katharinenhof, Staberhuk) gilt als Meerforellen-Schwerpunkt. Beste Saison Frühjahr (März/April); in SH ist ein Urlauberfischereischein möglich.