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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Baden-Württemberg

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Baden-Württemberg läuft vom 1. Oktober bis 28. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2010
Schonzeit
1. Oktober bis 28. Februar
Mindestmaß
25 cm
Stand
Fassung 2010
Wichtig für Baden-Württemberg: Bachforelle als Leitwert. Mindestmaß gewässerabhängig: Standard 25 cm, Hochrhein 28 cm, Fließgewässer über 800 m ü. NN 20 cm. Regenbogenforelle: gleiche Schonzeit, aber kein Mindestmaß. Seeforelle 50 cm, Meerforelle ganzjährig geschützt.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Baden-Württemberg Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Baden-Württemberg dauert vom 1. Oktober bis 28. Februar. Maßgeblich ist die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), § 1 Abs. 1.

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Baden-Württemberg sein?

Das Mindestmaß beträgt in Baden-Württemberg 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Baden-Württemberg

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Wutach (Los 10, Waldshut-Tiengen) Fließgewässer (Wildfluss) · Südschwarzwald, Waldshut-Tiengen
    Schonzeit: 01.10.-28.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 4,6 km reine Fliegenstrecke vom Lauffenmühle-Wehr bis zur Mündung, seit 1928 unter strengem Naturschutz - ein Paradies für Fliegenfischer in einer der letzten Wildflusslandschaften Mitteleuropas. Glasklares Schwarzwaldwasser mit Bachforelle, Regenbogenforelle und Äsche; Saison 1. April bis 31. Oktober, solide Watausrüstung nötig.
  • Murg (Baiersbronn) Fließgewässer (Schwarzwaldbach) · Baiersbronn, Nordschwarzwald (Landkreis Freudenstadt)
    Schonzeit: 01.10.-28.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Eines der schönsten Fliegenfischergewässer im Nordschwarzwald - ein abwechslungsreicher Gebirgsbach mit Bachforelle, dazu Regenbogenforelle und Bachsaibling (Äsche ganzjährig geschont). Die Gästekarte deckt rund 14 km; Saison 1. Mai bis 30. September, nur Einzelhaken ohne Widerhaken.
  • Angelpark Ötisheim Forellensee (Put-and-Take) · Im Röhrich 1, 75443 Ötisheim, Enzkreis
    Schonzeit: keine (Regenbogenforelle im Besatzsee) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Betreiberregeln) |Limit: Fangkarte / Abrechnung des Betreibers
    Familiengeführter Put-and-Take-Park mit zwei Konzepten: einem Kiloteich für Anfänger und Familien und einem Tageskartenteich. Besetzt mit Regenbogenforelle und Lachsforelle; Angeln ohne Angelschein möglich, Buchung online.