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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Niedersachsen

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Niedersachsen läuft vom 15. Oktober bis 15. Februar. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 1989
Schonzeit
15. Oktober bis 15. Februar
Mindestmaß
25 cm
Stand
Fassung 1989
Wichtig für Niedersachsen: Bachforelle als Leitwert. Besonderheit: Die Regenbogenforelle hat in Niedersachsen ein Mindestmaß von 25 cm, aber keine Schonzeit. Meerforelle grundsätzlich Fangverbot; nur in Besatzgewässern, dann 40 cm / 15.10.-15.02.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Niedersachsen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Niedersachsen dauert vom 15. Oktober bis 15. Februar. Maßgeblich ist die Binnenfischereiordnung Niedersachsen, § 3/§ 4.

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Niedersachsen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Niedersachsen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Niedersachsen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Oker (Harz-Nordrand) Salmonidenbach / Fließgewässer · Vom Brocken durch den Nordharz, Angelstrecke zwischen Oker und Vienenburg
    Schonzeit: 15.10.-15.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Klassischer Salmonidenbach (rund 135 km) mit Bach- und Regenbogenforellen sowie Äschen; seit 2003 zusätzlich Lachs- und Meerforellenbesatz. Oberlauf nach der Talsperre gesperrt, Mittellauf Fliegenfischen mit Sondergenehmigung.
  • Söse (bei Osterode) Salmonidenbach / Fließgewässer · Harz bei Osterode, Zufluss der Rhume, unterhalb der Sösetalsperre
    Schonzeit: 15.10.-15.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Salmonidengewässer mit Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen. Gastangler dürfen nur mit der Fliegenrute fischen; Saison rund 15. April bis 14. Oktober.
  • Oder (Harz, bei Bad Lauterberg) Salmonidenbach / Fließgewässer · Südharz, Strecke vom Flößwehr beim Panoramic Hotel bis zum Förstersteg in Bad Lauterberg
    Schonzeit: 15.10.-15.02. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Salmonidenbach mit Bach- und Regenbogenforellen sowie Äschen. Reines Fliegenfischer-Gewässer: geangelt werden darf nur mit der Flugangel von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.