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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Sachsen

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Sachsen läuft vom 1. Oktober bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 28 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2022
Schonzeit
1. Oktober bis 30. April
Mindestmaß
28 cm
Stand
Fassung 2022
Wichtig für Sachsen: Bachforelle als Leitwert; landeseinheitlich. Besonderheit: Die Regenbogenforelle ist in Sachsen geregelt (01.10.-30.04. nur in Fließgewässern, 25 cm). Meer- und Seeforelle je 60 cm.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Sachsen Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), Anlage Nr. 6.

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Sachsen sein?

Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 28 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Sachsen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Freiberger Mulde (Strecke C01-02) Mittelgebirgs-Fließgewässer (gelbe Salmonidenstrecke) · Osterzgebirge, 28 km von Holzhau/Weißenborn bis zur B173-Brücke bei Halsbach (Raum Freiberg)
    Schonzeit: 01.10.-30.04. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 28 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Steiniges, teils tiefgründiges Erzgebirgs-Flussbett mit beschatteten Ufergehölzen; Hauptarten Bachforelle, Regenbogenforelle und Äsche, der Bestand gilt als sehr gut. Sperr- und reine Fliegenstrecken beachten (gelbe Kennzeichnung).
  • Zschopau (Strecke C02-02, bei Wolkenstein) Mittelgebirgs-Fließgewässer (gelbe Salmonidenstrecke) · Erzgebirge, rund 10 km von der Preßnitzmündung bis Wehr Floßplatz bei Wolkenstein
    Schonzeit: 01.10.-30.04. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 28 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Schnell fließender, klarer Erzgebirgsfluss mit wechselndem Grund aus Sand, Kies und Fels; Vorkommen von Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Äsche und Weißfisch. Ein Teilabschnitt ist reine Fliegenstrecke.
  • Angelparadies Siebenbrunn (Vogtlandcamping) Forellensee (Put-and-Take) · Siebenbrunn/Markneukirchen (Vogtlandkreis), auf dem Areal des Vogtlandcamping
    Schonzeit: keine (Regenbogenforelle im Besatzsee) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Betreiberregeln) |Limit: Fangkarte / Abrechnung des Betreibers
    Put-and-Take-Anlage im Vogtland, Angeln auch ohne Angelschein möglich; Besatz mit Salmoniden (laut Verzeichnis Lachsforelle, Goldforelle, Saibling), dazu Wels und Stör. Übernachtung am Teich möglich; Fischarten und Preise am besten direkt beim Betreiber erfragen.
  • Talsperre Eibenstock (Strecke C07-04) Talsperre mit Salmonidenbesatz (Trinkwassertalsperre) · Westerzgebirge bei Eibenstock, staut die Zwickauer Mulde; rund 350 ha, größte Talsperre Sachsens, bis 25 m tief
    Schonzeit: 01.10.-30.04. (Bachforelle/Seeforelle, Landeswert) | Mindestmaß: Bachforelle 28 cm, Seeforelle 60 cm (Landeswert) |Limit: nur mit Trinkwasser-Belehrung; siehe Erlaubnisschein
    Größte und als Trinkwassertalsperre streng regulierte Salmonidentalsperre Sachsens; Bestand aus Regenbogenforelle, Bachforelle und Seeforelle sowie Hecht und Barsch. Angeln nur an ausgewiesenen Uferabschnitten mit Trinkwasser-Belehrung, kein Nacht- und Eisangeln, als Naturköder nur toter Köderfisch.