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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Saarland

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Saarland läuft vom 1. Oktober bis 31. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2021
Schonzeit
1. Oktober bis 31. März
Mindestmaß
25 cm
Stand
Fassung 2021
Wichtig für Saarland: Bachforelle als Leitwert. See- und Meerforelle sind im Saarland ganzjährig geschützt (Entnahme verboten). Regenbogenforelle nicht gesondert geregelt.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Saarland Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Saarland dauert vom 1. Oktober bis 31. März. Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung Saarland (LFO).

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Saarland sein?

Das Mindestmaß beträgt in Saarland 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Saarland

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Prims (Oberlauf, Raum Primstal/Nonnweiler) Mittelgebirgs-Fließgewässer (Forellenregion) · Nordsaarland, Oberlauf bei Primstal/Nonnweiler (Landkreis St. Wendel)
    Schonzeit: 01.10.-31.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Im Oberlauf ein schnell fließender Forellenbach; häufigster Fang ist die Bachforelle, im Unterlauf (Barbenregion) auch Barbe, Döbel und Äsche. Erlaubnisscheine je nach Abschnitt über den zuständigen Verein - vor Ort streckengenau klären.
  • Forellenparadies Ottweiler (Wilhelmsteich) Forellensee (Put-and-Take) · Ottweiler (Landkreis Neunkirchen), Wilhelmsteich
    Schonzeit: keine (Regenbogenforelle im Besatzsee) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Betreiberregeln) |Limit: Fangkarte / Abrechnung des Betreibers
    Natur-Angelweiher, gespeist aus dem Gellerbach und unterirdischen Quellen; Besatz mit Regenbogenforelle sowie Zander, Karpfen und Weißfisch. Tageskarten, Nachtangeln und Camping möglich.