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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Rheinland-Pfalz

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Rheinland-Pfalz läuft vom 15. Oktober bis 15. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: aktuelle Fassung
Schonzeit
15. Oktober bis 15. März
Mindestmaß
25 cm
Stand
aktuelle Fassung
Wichtig für Rheinland-Pfalz: Bachforelle als Leitwert. Die Winterschonzeit gilt gewässerabhängig (Gewässer ohne abweichende Regelung); zusätzlich sperrt vielerorts die Frühjahrsschonzeit 15.04.-31.05. See- und Meerforelle: 60 cm.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Rheinland-Pfalz Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 15. Oktober bis 15. März. Maßgeblich ist die Landesfischereiordnung RLP (FischGDV).

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Rheinland-Pfalz sein?

Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit an bekannten Gewässern in Rheinland-Pfalz

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Kyll (bei Kyllburg) Mittelgebirgs-Fließgewässer (Salmonidenstrecke) · Eifel, bei Kyllburg (Eifelkreis Bitburg-Prüm); rund 5,8 km Uferstrecke
    Schonzeit: 15.10.-15.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Klarer Eifel-Mittelgebirgsbach, in dem die Bachforelle die bestimmende Fischart ist, daneben Äsche und Weißfisch. Tageskarte nur für Gäste mit gebuchter Übernachtung im anerkannten Betrieb; die Stadt setzt für die Forelle ein Mindestmaß von 28 cm an.
  • Wieslauter Mittelgebirgs-Fließgewässer (Salmonidenbach) · Südlicher Pfälzerwald / Wasgau, zwischen Hinterweidenthal und Scheibenhardt (u.a. Dahn)
    Schonzeit: 15.10.-15.03. (Bachforelle, Landeswert) | Mindestmaß: 25 cm (Bachforelle, Landeswert) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Naturnaher Pfälzerwald-Bach; die Bachforelle ist der am häufigsten gefangene Fisch, dazu Lachsbesatz im Rahmen der Wiederansiedlung (seit 2004 über 200.000 Brütlinge). Nur mit Spinner, Blinker oder Fliege befischbar; Erlaubnisscheine über den LFV Pfalz.