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Schonzeit & Mindestmaß

Forelle (Bachforelle)-Schonzeit in Berlin

Die Schonzeit für Forelle (Bachforelle) in Berlin läuft vom 1. Oktober bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 30 cm. In dieser Zeit darf dem Forelle (Bachforelle) nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2001
Schonzeit
1. Oktober bis 30. April
Mindestmaß
30 cm
Stand
Fassung 2001
Wichtig für Berlin: Bachforelle als Leitwert. Regenbogenforelle in Berlin ausdrücklich geregelt (01.10.-30.04., 25 cm). Seeforelle 01.10.-31.05., 60 cm. Meerforelle ganzjährig geschützt.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Forelle (Bachforelle) während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Forelle (Bachforelle)-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Forelle (Bachforelle) in Berlin Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Berlin dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Maßgeblich ist die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1 zu § 8 Abs. 1.

Wie groß muss ein Forelle (Bachforelle) in Berlin sein?

Das Mindestmaß beträgt in Berlin 30 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.