raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2021
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2021
Wichtig für Schleswig-Holstein: Barsch nicht gelistet (Binnen und Küste) - keine Schonzeit, kein Mindestmaß.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Schleswig-Holstein Schonzeit?

In Schleswig-Holstein besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Schleswig-Holstein sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Schleswig-Holstein nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Schleswig-Holstein

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Großer Plöner See (Seenverbund) See · Plön, Holsteinische Schweiz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Landeswert); Kürmaße/Sonderregeln laut Erlaubnisschein möglich |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter See Schleswig-Holsteins (2.840 ha, bis 56,2 m tief), Teil eines über 3.000 ha großen Seenverbunds mit Bischofs-, Mühlen-, Trent-, Stadt-, Schwanen- und Schwentinesee. Ein Erlaubnisschein deckt den ganzen Verbund. Barsch ist beliebter Zielfisch, Größen um 30 cm sind häufig; ein Schein für viele sehr unterschiedliche Gewässertypen vom tiefen Freiwasser bis zu strukturreichen Flachbereichen.
  • Ratzeburger See See · Ratzeburg, Kreis Herzogtum Lauenburg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Landeswert); Bewirtschafter-Regeln laut Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    1.430 ha, im Schnitt 11 m, bis 24 m tief, sandiger Grund. Anspruchsvolles Freiwasser-Revier mit steilen Ufern - versierte Angler rechnen an Unterwasserstrukturen mit schönen Barsch-Exemplaren, besonders im Frühjahr. Beim Bootsangeln im Nordteil zwischen Rothenhusen und Kalkhütte gilt 100 m Uferabstand, Schleppen verboten, Boot muss verankert werden.
  • Wittensee See · Hüttener Berge, Kreis Rendsburg-Eckernförde
    Schonzeit: keine (belegt: Barsch ohne Schonzeit) | Mindestmaß: kein gesetzliches (belegt: Barsch ohne Mindestmaß) |Limit: kein eigenes Barsch-Limit; nur Hecht max. 2/Tag, Zander max. 1/Tag (Bewirtschafter-Regel)
    Über 1.000 ha, eingebettet ins Naturschutzgebiet Hüttener Berge, Geheimtipp für große Hechte und Barsche. Fischer Bening nennt für Barsch ausdrücklich kein Mindestmaß und keine Schonzeit; Tageslimits bestehen nur für Hecht und Zander. Angeln mit 3 Handangeln (max. 1 Raubfischrute), Schein gilt von 1 h nach Sonnenaufgang bis 1 h vor Sonnenuntergang.
  • Westensee See · Naturpark Westensee, Kreis Rendsburg-Eckernförde
    Schonzeit: keine (belegt: nur Hecht und Zander geschont) | Mindestmaß: kein gesetzliches (belegt: Barsch in unbegrenzter Menge entnehmbar, kein Maß) |Limit: kein eigenes Barsch-Limit (siehe Erlaubnisschein)
    Rund 692 ha (629 ha Fischereirecht), im Schnitt 6,1 m, bis 17,6 m tief, mit steilen Kanten, Flachwasserzonen und Schilf-/Uferzonen. Hecht und Barsch haben laut Bewirtschafter einen herausragenden Ruf - ab Juni 'drehen' die Barsche auf und zeigen im Spätsommer sichtbare Oberflächenjagden; Barsche wachsen hier gut ab. Angeln nur vom Boot (vor Ort mietbar).
  • Schaalsee See · UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee, Grenze SH/Mecklenburg-Vorpommern
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Landeswert); Bewirtschafter-Regeln laut Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit rund 24 km² und bis 72 m Tiefe (Schnitt 17 m) einer der tiefsten Seen Norddeutschlands, stark gegliedert durch Inseln, Halbinseln und Buchten. 31 Fischarten; Flussbarsch zählt zu den häufig gefangenen Arten. Angeln nur vom Boot/Kanu oder von Stegen, nur mit für das Biosphärenreservat registrierten Booten, Saison meist 1. Mai bis 15. Oktober. Bewirtschaftung ist auf mehrere Seeteile aufgeteilt - Angelkarte beim jeweils zuständigen Fischereiberechtigten lösen.
  • Nord-Ostsee-Kanal (NOK) Kanal (Bundeswasserstraße, Brackwasser) · von Brunsbüttel (Elbe) bis Kiel-Holtenau (Ostsee), quer durch Schleswig-Holstein
    Schonzeit: keine für Barsch (Landeswert); Zander 1. März bis 31. Mai geschont | Mindestmaß: kein gesetzliches für Barsch (Landeswert) |Limit: kein Barsch-Limit; Zander max. 3/Tag (Bewirtschafter-Regel)
    98 km lange Brackwasserstraße mit durchgehend steingesetzten Unterwasserböschungen, Spundwänden unter Brücken und den Weichen (Ausbuchtungen) - klassische Barsch-Struktur. Bekannt für große Brackwasserbarsche, häufig über 35 cm. Zum Schutz der Zanderlaichzeit ist westlich der Fähre Sehestedt (km 1,65 bis 75,3) das Angeln mit Kunstködern während der Zanderschonzeit verboten (Ausnahme Heringspaternoster) - das betrifft auch das Barsch-Spinnfischen in diesem Zeitraum. Angelverbote an Häfen, Fährzufahrten und Bauzonen.
  • Großer Eutiner See See · Eutin, Holsteinische Schweiz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Landeswert); Bewirtschafter-Kürmaß laut Erlaubnisschein möglich |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 215-230 ha, im Schnitt 5 m, bis 17 m tief, von einem ausgedehnten Schilfgürtel gesäumt, sandiger Grund, relativ trübes Wasser. Sehr weißfischreich und dementsprechend starker Raubfischbestand mit gutem Barsch-Vorkommen. Ufer- und Bootsangeln möglich, Nachtangeln erlaubt. Barsch-spezifische Bewirtschafter-Kürmaße immer über den aktuellen Erlaubnisschein/Verein klären.
  • Dieksee See · Malente/Bad Malente-Gremsmühlen, Holsteinische Schweiz
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Landeswert); Bewirtschafter-Regeln laut Erlaubnisschein |Limit: siehe Erlaubnisschein
    386 ha, im Schnitt 17 m, bis 38 m tief, sandiger Grund, in weiten Teilen von schmalem Schilfgürtel gesäumt. Ausgesprochenes Raubfischgewässer (Hecht, Barsch, Zander, Aal) und Teil der Fünf-Seen-Fahrt (verbunden mit Langen- und Behlersee). Wichtige Bewirtschafter-Regel: Schleppfischen und Nachtangeln sind auf dem Dieksee verboten - beim Spinnfischen auf Barsch beachten.