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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Bayern

In Bayern gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2025
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Rechtsgrundlage
AVBayFiG, Anlage Nr. 2.56
Stand
Fassung 2025
Wichtig für Bayern: Barsch ausdrücklich ohne Schonzeit und ohne Schonmaß gelistet. Bodensee-Anteile unterliegen dem IBKF-Sonderrecht.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Bayern Schonzeit?

In Bayern besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (AVBayFiG, Anlage Nr. 2.56). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Bayern sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Bayern nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Bayern

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Chiemsee Voralpensee · Landkreise Rosenheim/Traunstein, Oberbayern
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (nicht in der Schonmaß-Liste der Fischereigenossenschaft) |Limit: kein Barsch-Limit (das 3-Raubfisch-Limit gilt nur für Hecht, Zander, Rapfen, Forelle)
    Das 'Bayerische Meer' (rund 80 km²) ist mit seinen großen Flachwasserzonen ein klassisches Schwarmbarsch-Revier. Gefischt wird nur vom Ufer oder vom Muskelkraft-Boot; Live-Sonar ist untersagt, herkömmliche Echolote erlaubt. Die Angelsaison endet am 31. Oktober.
  • Starnberger See Voralpensee · Landkreis Starnberg, südwestlich von München
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (auch kein Bewirtschafter-Schonmaß) |Limit: 25 Barsche/Tag (Erlaubnisschein)
    Tiefer, klarer Voralpensee mit ganzjährigem Barschangeln (Saison 1. April bis 1. November). Das großzügige Tageslimit von 25 Stück verweist auf einen starken, schwarmbildenden Bestand. Einzelne Ausgabestellen können strenger sein - Erlaubnisschein prüfen.
  • Ammersee Voralpensee · Fünfseenland, Landkreise Landsberg/Weilheim-Schongau/Starnberg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Barsch nicht in der Schonmaß-Liste) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Produktiver Voralpensee mit ausgedehnten Flachwasserzonen - gutes Barschrevier, Barsch und Hecht ganzjährig befischbar. Fischereiverbotszonen beachten (NSG Südufer, Laichschongebiet Echinger Feld, Nordufer bei Stegen).
  • Großer Brombachsee Stausee · Fränkisches Seenland, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: kein Barsch-Limit; aber 01.01.-30.04. Spinn-/Köderfischverbot (auch auf Barsch)
    8,7 km² große Talsperre, bekannt für einen sehr guten Barschbestand mit Fängen bis rund 45 cm. Beste Zeiten auf Barsch, Hecht, Zander und Wels. Nachtfischen 24-5 Uhr nicht erlaubt. Die Frühjahrssperre fürs Spinn-/Köderfischangeln betrifft auch das gezielte Barschangeln mit Kunstködern.
  • Forggensee Stausee · zwischen Füssen und Roßhaupten, Landkreis Ostallgäu
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (vor Ort am Erlaubnisschein prüfen) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Größter Stausee Bayerns, im Sommer aufgestaut. Dann stehen zahlreiche Barschschwärme an den Krautbänken, Exemplare bis rund 50 cm werden gemeldet. Hauptzielfische Hecht, Zander, Barsch und Karpfen; professionelle Hege des KFV Füssen.
  • Bodensee-Obersee (Lindau) Voralpensee · Landkreis Lindau, bayerisches Ufer des Obersees
    Schonzeit: Bodensee-Sonderrecht (IBKF), nicht Landesrecht | Mindestmaß: 13 cm (IBKF); Anlandegebot 10.05.-15.09. für Barsche über 13 cm |Limit: max. 30 Barsche/Tag (Bodensee-Regelung)
    Der Obersee unterliegt nicht dem bayerischen Landesrecht, sondern dem international abgestimmten IBKF-Sonderrecht (Barsch heißt hier 'Kretzer' bzw. 'Egli'). Das 13-cm-Maß und das großzügige 30er-Tageslimit spiegeln den traditionell sehr starken Schwarmbarschbestand. Regeln gelten je Kalenderjahr.
  • Walchensee Alpensee · Kochel am See, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
    Schonzeit: keine (Landeswert); allgemeine Schonzeit aller Arten bis 15.03. | Mindestmaß: kein gesetzliches (Barsch nicht in der Schonmaß-Liste) |Limit: kein Barsch-Limit
    Tiefer, glasklarer Gebirgssee. Bewirtschafter-Sonderregel: In Oktober und November dürfen ausschließlich Hechte und Barsche gefangen werden - das macht den Spätherbst zur ausgewiesenen Barsch-Saison. Saisonbeginn 16. März. Barsch neben Hecht, Seeforelle, Renke, Saibling und Rutte im Bestand.
  • Main-Donau-Kanal (Nürnberg) Kanal · Stadtgebiet Nürnberg und Umland, Mittelfranken
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der strukturreiche Wasserlauf (Steinschüttungen, Spundwände, Buhnen, Brückenpfeiler) bietet klassische Barsch-Standplätze an Kanten und Hindernissen. Der Bestand gilt als gut und bringt regelmäßig kapitale 'Trophäenbarsche' hervor. Im Oberpfalz-Abschnitt bewirtschaften örtliche Vereine (z.B. FV Amberg 1893).