raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 09.12.2025
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 09.12.2025
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Barsch nicht gelistet - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. Bewirtschafter können strenger sein.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (LFischVO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Nordrhein-Westfalen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Nordrhein-Westfalen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Rhein bei Köln und Düsseldorf Strom · Rheinschiene Köln/Düsseldorf/Duisburg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: kein Barsch-Limit (das 3-Stück-Limit gilt nur für Aal, Forelle, Hecht, Karpfen, Zander)
    Großer Strom mit Buhnenfeldern, Hafenbecken und Steinpackungen - klassisches Barschrevier vom Ufer. Auf dem Rhein gelten nur die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße, für Barsch also weder Schonzeit noch Mindestmaß. Lebende Köderfische sind verboten; Jahresschein rund 40 Euro.
  • Ruhr mit Baldeneysee (Essen) Fluss mit Stausee · Essen-Werden bis Bochum-Dahlhausen, inkl. Baldeneysee
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (Verein setzt kein Barsch-Mindestmaß) |Limit: kein Barsch-Limit (Vereins-Tageslimit betrifft nur Hecht/Zander/Karpfen)
    Großer aufgestauter Flussabschnitt mit Steilufern, Krautfeldern und Yachthäfen - guter Barschbestand. Der Verein legt für einige Arten erhöhte Mindestmaße fest, für Barsch aber keines. Beachten: 15.02.-30.04. Kunstköder-/Köderfischverbot (Zander-Schonung), das auch das Barschangeln mit Kunstköder einschränkt.
  • Möhnesee Talsperre · Kreis Soest, Südrand Sauerland
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: Barsche über 35 cm zählen ins 2-Fisch-Raubfisch-Tageslimit; kleinere ohne Limit
    Große Sauerland-Talsperre (rund 10 km lang) mit ausgedehnten Flachwasserzonen und Uferstrukturen - starker Barschbestand. Ruhrverband-Sonderregel: Barsch hat kein Mindestmaß, aber kapitale Exemplare über 35 cm fallen unter das strenge 2-Fische-Raubfisch-Tageskontingent. Tageskarte 10 Euro online.
    Bewirtschafter: Ruhrverband
  • Biggesee Talsperre · Kreis Olpe, Sauerland (bei Attendorn)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: Barsche über 35 cm zählen ins 2-Fisch-Raubfisch-Tageslimit; kleinere ohne Limit
    Mit 714 ha und bis zu 50 m Tiefe die größte Ruhrverband-Talsperre, bekannt als eines der besten Seeforellengewässer Deutschlands - der klare, tiefe See trägt zugleich kräftige Barsche. Gleiche Ruhrverband-Sonderregel wie am Möhnesee: Barsche über 35 cm fallen unter das 2-Fisch-Kontingent, darunter frei.
    Bewirtschafter: Ruhrverband
  • Rursee Talsperre · Eifel, Nationalpark Eifel (Kreis Düren/StädteRegion Aachen)
    Schonzeit: keine (Landeswert; Vereinsliste: Barsch 'ohne') | Mindestmaß: kein gesetzliches (Vereinsliste: Barsch '-') |Limit: kein Barsch-Limit; Gesamt-Tageslimit 20 Fische
    Große Eifel-Talsperre mit starken Wasserstandsschwankungen - Besatzgewässer mit gutem Barschbestand. In den ab 01.01.2026 gültigen Angelbedingungen ist Flussbarsch ausdrücklich ohne Mindestmaß und ohne Schonzeit gelistet; das Gesamt-Tageslimit von 20 Fischen gilt, Barsch hat kein eigenes Kontingent. Live-Echolot ist verboten.
  • Rhein-Herne-Kanal Kanal · Ruhrgebiet, Duisburg bis Henrichenburg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein / LFV-Streckenkartenheft
    Typischer Ruhrgebiets-Schifffahrtskanal mit Spundwänden, Brücken und Hafeneinmündungen - Flussbarsch zählt zu den vom LFV genannten Hauptfischarten. Barsch hat weder Schonzeit noch Mindestmaß; es gilt der LFV-Erlaubnisschein (Tageskarten ab rund 11,50 Euro). Kein Setzkescher, keine lebenden Köderfische.
  • Dortmund-Ems-Kanal Kanal · Münsterland/Ruhrgebiet, Dortmund über Münster Richtung Norden
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein / LFV-Streckenkartenheft
    Langer, ruhiger Schifffahrtskanal mit tiefen Fahrrinnen und flachen Randbereichen an Spundwänden - Flussbarsch gehört zum vom LFV genannten Artenbestand. Für Barsch keine Schonzeit und kein Mindestmaß; Regeln über den LFV-Erlaubnisschein bzw. das Streckenkartenheft.
  • Kemnader See Stausee · zwischen Bochum, Hattingen und Witten (Ruhr)
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Jüngster der sechs Ruhrstauseen (rund 125 ha), flach und krautreich - gilt als sehr guter Barschsee (gute Größen und Stückzahlen). Uferangeln mit Gastkarte möglich, Bootsangeln nur für Vereinsmitglieder. Barsch ohne Schonzeit und Mindestmaß; genaue Entnahmeregeln auf dem Erlaubnisschein.