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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 17 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Stand 2011
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
17 cm
Stand
Stand 2011
Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern: Binnengewässer: Mindestmaß 17 cm, keine Schonzeit. An der Küste (KüFVO): 20 cm.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung M-V (BiFVO), § 4). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 17 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Mecklenburg-Vorpommern

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Müritz Großsee (Binnengewässer) · Mecklenburgische Seenplatte, um Waren (Müritz) und Röbel, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Müritzfischer bestätigt 17 cm) |Limit: max. 15 Barsche pro Fangtag (Müritzfischer-Sonderregel)
    Größter vollständig in Deutschland liegender See. Klassisches Großsee-Barschrevier - Schwarmbarsch folgt dem Stint über Plateaus und Kanten; Barschangeln meist vom Boot mit Echolot und Gewässerkarte. Müritzfischer begrenzt die Barschentnahme auf 15 Stück pro Fangtag.
  • Plauer See Großsee (Binnengewässer) · westliche Mecklenburgische Seenplatte, bei Plau am See, Landkreis Ludwigslust-Parchim
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Müritzfischer-Regeln gelten) |Limit: max. 15 Barsche pro Fangtag (Müritzfischer-Sonderregel)
    Mit rund 38 km² zweitgrößtes Gewässer der Seenplatte. Strukturreiches Barschrevier mit abfallenden Kanten, Plateaus und Barschbergen; Barsche stehen im kälteren Wasser oft in 4-8 m Tiefe. Vom selben Bewirtschafter wie die Müritz, gleiche 15-Stück-Barschregel.
  • Kölpinsee Großsee (Binnengewässer) · Mecklenburgische Seenplatte, zwischen Müritz und Fleesensee, bei Waren, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Müritzfischer-Regeln gelten) |Limit: max. 15 Barsche pro Fangtag (Müritzfischer-Sonderregel)
    Teil der durchgängigen Müritz-Kölpinsee-Fleesensee-Seenkette, vom Müritzfischer bewirtschaftet. Verbundenes Großsee-System mit gutem Raubfischbestand inklusive Barsch; die Schwärme folgen den Beutefischen über die Sandbänke und an die Ausströmkanten der Engen zwischen den Seen.
  • Fleesensee Großsee (Binnengewässer) · Mecklenburgische Seenplatte, bei Malchow/Göhren-Lebbin, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Müritzfischer-Regeln gelten) |Limit: max. 15 Barsche pro Fangtag (Müritzfischer-Sonderregel)
    Über die Seenkette mit Kölpinsee und Plauer See verbunden, Teil des Müritzfischer-Reviers. Im Sommer stehen die Barsche über den flacheren Krautfeldern und Sandbänken, im Herbst tiefer an den Scharkanten - ein weiträumiges Bootsrevier.
  • Tollensesee Großsee (Binnengewässer) · südlich von Neubrandenburg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Angelregeln der Bewirtschafter gelten) |Limit: siehe Erlaubnisschein (Müritzfischer-Regeln: i.d.R. 15 Barsche/Tag)
    1.735 ha, bis 31 m tief - tiefer, klarer See mit gutem Barsch- und Kleine-Maräne-Bestand. Tiefe Kanten und Plateaus als typische Barsch-Standorte. Zwei Bewirtschafter (Müritzfischer + Salemer Fischerei), Angelregeln beider beachten; LAV-M-V-Jahreskarte oder Gastkarte beim Berufsfischer.
  • Kummerower See Großsee (Binnengewässer) · zwischen Kummerow und Verchen, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Angelregeln der Bewirtschafter gelten) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    2.338 ha, bis 23 m tief - viertgrößter See des Landes. Kapitale Barsche stehen bevorzugt an den Scharkanten der Westseite und an der Mündung des Peenekanals. Zwei Bewirtschafter, LAV-M-V-Jahreskarte oder Gastkarte beim Berufsfischer erforderlich.
  • Malchiner See Großsee (Binnengewässer) · bei Malchin, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 17 cm (Binnen-Landeswert; Angelregeln der Bewirtschafter/LAV gelten) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    1.382 ha, aber max. nur 10 m tief - flacher, klarer See mit Barsch neben Hecht, Zander und Schleie. Wichtig: im nördlichen Bereich Naturschutzgebiet mit Angel- und Befahrverbot. LAV-M-V-Jahreskarte oder Gastkarte beim Berufsfischer.
  • Greifswalder Bodden / Strelasund (Rügener Boddenkette) Bodden / Küstengewässer (Ostsee) · Boddengewässer um Rügen und Stralsund, Vorpommern-Rügen
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: 20 cm (Küsten-Landeswert) |Limit: keine feste Begrenzung belegt - Küstengewässer, lizenzfreies Angeln mit Küstenangelschein
    Kapitale Boddenbarsche: Fische über 45 cm sind keine Seltenheit, Ausnahmefische bis 55 cm / rund 2 kg werden gefangen. Beste Zeit Spätsommer bis Herbst (Juli-November); im Winter sammeln sich die Barsche an Hafenanlagen und Brücken. Küsten-Mindestmaß 20 cm statt 17 cm im Binnenland.