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Schonzeit & Mindestmaß

Flussbarsch-Schonzeit in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es für den Flussbarsch weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 1989
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 1989
Wichtig für Niedersachsen: Barsch landesrechtlich nicht geregelt - keine Schonzeit, kein Mindestmaß. Vereine setzen oft eigene Maße (häufig 15-20 cm).

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Flussbarsch während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Flussbarsch-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Flussbarsch in Niedersachsen Schonzeit?

In Niedersachsen besteht für den Flussbarsch in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiordnung Niedersachsen). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Flussbarsch in Niedersachsen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Niedersachsen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.

Flussbarsch-Schonzeit an bekannten Gewässern in Niedersachsen

An vielen Gewässern gelten die Regeln des Bewirtschafters (Gewässerordnung oder Erlaubnisschein) - sie können strenger sein als die Landes-Schonzeit aus der Fakten-Box oben. Maßgeblich ist immer der aktuelle Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässers.

  • Steinhuder Meer Flachsee · Region Hannover / Landkreis Nienburg, bei Steinhude
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; AVN-Höchstmaß: Barsch nur bis 40 cm entnehmen |Limit: 15 Fische/Tag (AVN)
    Mit 29 km² Niedersachsens größter See, aber extrem flach (Mitteltiefe 1,4 m) - ein klassisches Flachwasser-Großräuberrevier für Barsch, Hecht und Zander. Statt Mindestmaß gilt ein umgekehrtes Höchstmaß: Barsche über 40 cm müssen zurück, um kapitale Laichfische zu erhalten. Bootsangeln nur 01.04.-31.10.
  • Dümmer Flachsee · Landkreis Diepholz/Vechta, bei Lembruch und Hüde
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Mit 1.240 ha zweitgrößter Flachsee Niedersachsens, Mitteltiefe nur rund 1 m. Barsch ist Begleitart neben Aal, Brasse, Karpfen. Wichtig: Zander ist am Dümmer ganzjährig geschützt, Spinnfischen ist 15.3.-15.4. gesperrt - wer im Frühjahr auf Barsch geht, muss diese Methodensperre beachten.
  • Mittellandkanal (AVN) Kanal · quer durch Niedersachsen (Hannover, Braunschweig, Wolfsburg) + Stichkanäle
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; AVN-Höchstmaß: Barsch nur bis 40 cm entnehmen |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Der AVN bewirtschaftet rund 160 km plus Stichkanäle (ab 2026 über 230 km). Typisches Kanal-Barschrevier mit klaren Kanten, Spundwänden und Schiffsverkehr; Barsch steht oft an Steinpackungen und Stichkanal-Einmündungen. Höchstmaß-Regel 40 cm für Barsch wie an den meisten AVN-Gewässern.
  • Elbe-Seitenkanal Kanal · Artlenburg (Elbe) bis Calberlah (Mittellandkanal), westlich Wolfsburg
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; Höchstmaß: Barsch über 40 cm zurücksetzen |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Bewirtschafter-Wechsel: Seit 1.1.2026 pachtet der Angelfischerverband im LFV Weser-Ems den Kanal (nicht mehr AVN) - Karten über hejfish. 115 km lang, mit rund 4 m mittlerer Tiefe deutlich tiefer als die Flachseen, dadurch anderes Barsch-Verhalten (tiefe Kanten, Böschung). Zander-Laichschongebiet ab Schiffshebewerk Scharnebeck mit Spinnfisch-Sperre 1.3.-31.5.
  • Bederkesaer See Flachsee · Landkreis Cuxhaven, bei Geestland/Bad Bederkesa
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches; AVN-Höchstmaß: Barsch nur bis 40 cm entnehmen |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Über 160 ha großer, sehr flacher See (Mitteltiefe nur 1,1 m) - der AVN pachtet ihn erst seit Kurzem. Bekannt für kapitale Weißfische, Aale und Zander, aber auch Barsch profitiert von den weiten Flachwasserzonen. Wie an den anderen AVN-Seen gilt die 40-cm-Höchstmaßregel. Besonderheit im Bestand: der seltene Binnenstint.
  • Hadelner Kanal Kanal · Landkreis Cuxhaven, zwischen Otterndorf (Elbe) und Bad Bederkesa
    Schonzeit: keine (Landeswert) | Mindestmaß: kein gesetzliches (kein gesonderter Bewirtschafter-Wert belegt) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Rund 32 km langer, 20-40 m breiter und bis 3 m tiefer Entwässerungskanal, ideal für die Uferangelei. Ausgesprochenes Großbarsch-Revier: Exemplare über 50 cm wurden hier bereits gefangen. Barsch steht typischerweise unter Brücken und Bootsstegen. Flussbarsch ist Hauptfischart neben Aal, Brasse, Hecht und Zander.
  • Oste (Unterlauf) Tidefluss · Landkreise Rotenburg/Cuxhaven/Stade, Unterlauf Brobergen bis Oberndorf
    Schonzeit: 01.02.-15.05. (Bewirtschafter) | Mindestmaß: 20 cm (Ostepachtgemeinschaft II) |Limit: siehe Erlaubnisschein
    Eines der wenigen Barsch-Reviere mit belegtem freiwilligem Mindestmaß (20 cm) UND Schonzeit (1.2.-15.5.) über den Bewirtschafter. Tidefluss mit starken Wasserstandsschwankungen und tiefen 'Pütten' (verbundene Kieskuhlen), die Barsch als Standplätze nutzt. Zwei beangelbare Abschnitte: Brobergen-Laumühlen und Hechthausen-Klint bis Oberndorf-Laack.
  • Zwischenahner Meer See · Landkreis Ammerland, bei Bad Zwischenahn
    Schonzeit: keine (Landeswert); Vereins-Befischungsordnung beachten | Mindestmaß: kein gesetzliches (genauer Vereinswert nur in der Befischungsordnung) |Limit: siehe Erlaubnisschein / Befischungsordnung
    Mit 550 ha großer See, anders als Steinhuder Meer und Dümmer nicht bloß Flachwasser: Mitteltiefe 3,3 m, max. rund 5,5 m - entstanden über einem eingestürzten Salzstock. Bekannter 'Barschberg' unterhalb von Meyershausen; große Barsche werden mit Köderfisch oder Spinnrute gefangen. Bewirtschaftung durch den örtlichen Fischereiverein (nicht AVN).