Schonzeit & Mindestmaß
Rapfen-Schonzeit in Thüringen
Der Rapfen ist in Thüringen ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.
Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2020
- Schonzeit
- ganzjährig geschützt
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Fischereiartenverordnung (ThürFischAVO), Anlage
- Stand
- Fassung 2020
Wichtig für Thüringen: Rapfen ganzjährig geschont (Fangverbot das ganze Jahr); ganzjährig geschonte Arten dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Ausnahmen nur durch die oberste Fischereibehörde.
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen
Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Thüringen Schonzeit?
In Thüringen besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Thüringer Fischereiartenverordnung (ThürFischAVO), Anlage). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Rapfen in Thüringen sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Thüringen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.