raubfischmagazin
Schonzeit & Mindestmaß

Rapfen-Schonzeit in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 50 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2016
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
50 cm
Stand
Fassung 2016
Wichtig für Schleswig-Holstein: Binnengewässer: Mindestmaß 50 cm, keine Schonzeit. Bewirtschafter können aus Hegegründen strenger sein - Erlaubnisschein prüfen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Rapfen in Schleswig-Holstein Schonzeit?

In Schleswig-Holstein besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung SH (BiFVO), Anlage 1). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Rapfen in Schleswig-Holstein sein?

Das Mindestmaß beträgt in Schleswig-Holstein 50 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.