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Schonzeit & Mindestmaß

Rapfen-Schonzeit in Saarland

In Saarland gibt es für den Rapfen weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2020
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
Fassung 2020
Wichtig für Saarland: Rapfen nicht in der LFO gelistet (weder Mindestmaß noch Schonzeit noch Ganzjahresschutz) - keine landesweite Regelung; gewässerabhängige Vorgaben möglich.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Rapfen in Saarland Schonzeit?

In Saarland besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiordnung Saarland (LFO)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Rapfen in Saarland sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Saarland nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.