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Schonzeit & Mindestmaß

Rapfen-Schonzeit in Berlin

Die Schonzeit für Rapfen in Berlin läuft vom 1. April bis 30. Juni. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 40 cm. In dieser Zeit darf dem Rapfen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Fassung 2025
Schonzeit
1. April bis 30. Juni
Mindestmaß
40 cm
Stand
Fassung 2025
Wichtig für Berlin: Rapfen (Schied) in Anlage 1 gelistet. Bewirtschafter können im Erlaubnisschein strengere Werte festlegen.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Rapfen in Berlin Schonzeit?

Die Hechtschonzeit in Berlin dauert vom 1. April bis 30. Juni. Maßgeblich ist die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1.

Wie groß muss ein Rapfen in Berlin sein?

Das Mindestmaß beträgt in Berlin 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.