Rapfen-Schonzeit in Berlin
Die Schonzeit für Rapfen in Berlin läuft vom 1. April bis 30. Juni. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 40 cm. In dieser Zeit darf dem Rapfen nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. April bis 30. Juni
- Mindestmaß
- 40 cm
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1
- Stand
- Fassung 2025
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Rapfen in Berlin Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Berlin dauert vom 1. April bis 30. Juni. Maßgeblich ist die Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Anlage 1.
Wie groß muss ein Rapfen in Berlin sein?
Das Mindestmaß beträgt in Berlin 40 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.