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Schonzeit & Mindestmaß

Rapfen-Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit. Das Mindestmaß beträgt 35 cm. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eine Schonzeit fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: Stand 2026
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
35 cm
Stand
Stand 2026
Wichtig für Mecklenburg-Vorpommern: Binnengewässer: Mindestmaß 35 cm, keine Schonzeit. Reiner Süßwasserfisch, keine Küstenregelung.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Rapfen während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Rapfen-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern Schonzeit?

In Mecklenburg-Vorpommern besteht für den Rapfen in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Binnenfischereiverordnung M-V (LALLF)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Das Mindestmaß beträgt in Mecklenburg-Vorpommern 35 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.