Regenbogenforelle-Schonzeit in Sachsen
Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Sachsen läuft vom 1. Oktober bis 30. April. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 25 cm. In dieser Zeit darf dem Regenbogenforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 1. Oktober bis 30. April
- Mindestmaß
- 25 cm
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Stand
- 2022
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Regenbogenforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Regenbogenforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Regenbogenforelle in Sachsen Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Sachsen dauert vom 1. Oktober bis 30. April. Maßgeblich ist die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO).
Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Sachsen sein?
Das Mindestmaß beträgt in Sachsen 25 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.