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Schonzeit & Mindestmaß

Regenbogenforelle-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Regenbogenforelle weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.

Von der raubfischmagazin-Redaktion Stand: LFischVO NRW
Schonzeit
keine gesetzliche Schonzeit
Mindestmaß
kein gesetzliches Maß
Stand
LFischVO NRW
Wichtig für Nordrhein-Westfalen: Keine Schonzeit; Besatz in Fließgewässern nicht zulässig, daher Mindestmaß gegenstandslos.

Schonzeit und Mindestmaß schützen den Regenbogenforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Regenbogenforelle-Guide.

Rechtsverbindlich ist allein die aktuelle Fischereiverordnung des Landes sowie die Bestimmung des jeweiligen Reviers bzw. Bewirtschafters, die strengere Werte festlegen können. Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Vor dem Angeln die aktuellen Bestimmungen beim Bewirtschafter oder Landesfischereiverband prüfen.

Häufige Fragen

Wann hat der Regenbogenforelle in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?

In Nordrhein-Westfalen besteht für den Regenbogenforelle in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de)). Bewirtschafter können eine festlegen.

Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Nordrhein-Westfalen sein?

Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.