Regenbogenforelle-Schonzeit in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gibt es für den Regenbogenforelle weder eine gesetzliche Schonzeit noch ein Mindestmaß. Häufig legen die Bewirtschafter der Gewässer dennoch eigene Regeln fest - prüfen Sie die Gewässerordnung Ihres Reviers.
- Schonzeit
- keine gesetzliche Schonzeit
- Mindestmaß
- kein gesetzliches Maß
- Rechtsgrundlage
- Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de)
- Stand
- LFischVO NRW
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Regenbogenforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Regenbogenforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Regenbogenforelle in Nordrhein-Westfalen Schonzeit?
In Nordrhein-Westfalen besteht für den Regenbogenforelle in Binnengewässern keine gesetzliche Schonzeit (Landesfischereiverordnung NRW (recht.nrw.de)). Bewirtschafter können eine festlegen.
Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Nordrhein-Westfalen sein?
Ein einheitliches gesetzliches Mindestmaß ist in Nordrhein-Westfalen nicht festgelegt - es gilt die Vorgabe des Bewirtschafters.