Regenbogenforelle-Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Die Schonzeit für Regenbogenforelle in Rheinland-Pfalz läuft vom 15. Oktober bis 15. März. Das Mindestmaß (Schonmaß) beträgt 20 cm. In dieser Zeit darf dem Regenbogenforelle nicht gezielt nachgestellt werden; ein Beifang ist sofort und schonend zurückzusetzen.
- Schonzeit
- 15. Oktober bis 15. März
- Mindestmaß
- 20 cm
- Rechtsgrundlage
- schonzeiten.de - Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP)
- Stand
- 2026
Schonzeit und Mindestmaß schützen den Regenbogenforelle während der Laichzeit im Frühjahr. Warum das so ist, wie sich die Werte zwischen den Bundesländern unterscheiden und was bei einem Beifang gilt, steht in der Übersicht aller 16 Bundesländer. Alles zum Fang - Köder, Methoden, Ausrüstung, Standplätze - finden Sie im großen Regenbogenforelle-Guide.
Häufige Fragen
Wann hat der Regenbogenforelle in Rheinland-Pfalz Schonzeit?
Die Hechtschonzeit in Rheinland-Pfalz dauert vom 15. Oktober bis 15. März. Maßgeblich ist die schonzeiten.de - Rheinland-Pfalz (nach LFischVO RLP).
Wie groß muss ein Regenbogenforelle in Rheinland-Pfalz sein?
Das Mindestmaß beträgt in Rheinland-Pfalz 20 cm. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.